## german-imf-annual-report-2026

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### Hauptaufgaben des IWF
- Drei Kernfunktionen: Volkswirtschaftliche Überwachung; Kreditvergabe; Kapazitätsentwicklung.
- Ziel: Makroökonomische Stabilität herstellen oder aufrechterhalten sowie nachhaltiges Wachstum und Wohlstand für alle 191 Mitglieder fördern.
- Das Direktorium ist die zentrale Entscheidungsinstanz für nationale, regionale und globale Auswirkungen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer sowie für Entscheidungen über IWF-Kreditvergaben und Beaufsichtigung der Kapazitätsentwicklung.

### Volkswirtschaftliche Überwachung — Umfang und Instrumente
- Regelmäßige „Gesundheitschecks“ der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer.
- Artikel‑IV‑Konsultationen: üblicherweise alljährlich; im GJ 2026 wurden 138 Artikel‑IV‑Konsultationen durchgeführt.
- Financial Sector Assessment Program (FSAP): Programm für Finanzsektoren mit systemischer Bedeutung; im GJ 2026 wurden 11 FSAP‑Beurteilungen durchgeführt.
- Überwachungsabdeckung: "138 LÄNDER IM GESUNDHEITSCHECK" (Wortlaut aus Quelle).
- Multilaterale Veröffentlichungen: halbjährlich World Economic Outlook, Global Financial Stability Report und Fiscal Monitor; External Sector Report einmal jährlich; regionale Aussichtsberichte.

### Kreditvergabe — Instrumente, Umfang und Konditionen
- Zweck: Unterstützung bei tatsächlichem, potenziellem oder absehbarem Zahlungsbilanzbedarf; Förderung starken Wirtschaftswachstums.
- Instrumente:
  - Programme (größter Teil der Mittelvergabe).
  - Rasch abrufbare Notkredite mit begrenzter Konditionalität.
  - Resilience and Sustainability Trust (RST) zur Absicherung der Zahlungsbilanzstabilität.
- Bereitgestellte Mittel (Berichtszeitraum): INSGESAMT 40 MRD. US$ FÜR 18 LÄNDER, DAVON ETWA 2 MRD. US$ FÜR 9 EINKOMMENSSCHWACHE LÄNDER.
- Kreditgenehmigungen (1. Mai 2025 – 30. April 2026):
  - Gesamtneue Anträge genehmigt: rund 29 Mrd. SZR.
  - Zwei neue, nicht vorsorglich abgeschlossene Vereinbarungen: 5,9 Mrd. SZR (EFF, GRA) und 455,7 Mio. SZR (ECF, PRGT).
  - Drei vorsorgliche Vereinbarungen: zwei FCL in Gesamthöhe von 18,9 Mrd. SZR; ein SBA über 128,8 Mio. SZR.
  - Zwei Mitgliedsländer bezogen Notkredite in Höhe von 456,8 Mio. SZR über das RFI (GRA).
  - Bestandswerte zum 30. April 2026: GRA (nicht ausgezahlte Zusagen und ausstehende Kredite) rund 144 Mrd. SZR; PRGT insgesamt rund 27 Mrd. SZR.
- Konditionen für GRA‑Fazilitäten (Auswahl, Kerndaten):
  - SBA: Jährlich 200 Prozent der Quote; Kumulativ 600 Prozent der Quote; Laufzeiten 3¼–5 Jahre.
  - EFF: Jährlich 200 Prozent der Quote; Kumulativ 600 Prozent der Quote; Laufzeiten 4½–10 Jahre.
  - FCL: Bis zu 200 Prozent der Quote; Laufzeiten 3¼–5 Jahre.
  - PLL: Zugangsgrenzen 150 Prozent der Quote (300 Prozent unter außergewöhnlichen Umständen); kumulativ 600 Prozent der Quote.
  - SLL: Bis zu 200 Prozent der Quote; revolvierend für 12 Monate; Rückkauf innerhalb von 12 Monaten.
  - RFI: Jährlich 50 Prozent der Quote (80 Prozent bei schweren Naturkatastrophen); Kumulativ 100 Prozent der Quote (133,33 Prozent bei schweren Naturkatastrophen).
- Gebührenmechanik (Auswahl):
  - Gebührenaufschläge: u. a. 200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte bei Überschreitung bestimmter Zeitspannen über 300 Prozent der Quote.
  - SLL Bearbeitungsgebühr: 21 Basispunkte; nicht erstattungsfähige Bereitstellungsgebühr bei Genehmigung: 8 Basispunkte.
  - Servicegebühr auf jede Kreditziehung aus dem GRA: 0,5 Prozent.

### PRGT, RST und Fazilitäten für einkommensschwache Länder
- Umsetzung der PRGT‑Reformen von 2024 verläuft plangemäß.
- Neuer Zinsmechanismus (in Kraft seit 1. Mai 2025) — gestaffelte Zinssätze:
  - Tier 1: 0
  - Tier 2A: 0,7 x SZRi
  - Tier 2B: 0,4 x SZRi
- Ziele und Kapazitäten:
  - GRA‑Verteilungsrahmen soll 5,9 Mrd. SZR (Barwert 2025) an zusätzlichen Fördermitteln für den PRGT generieren, um eine jährliche Kreditkapazität von 2,7 Mrd. SZR sicherzustellen.
  - Erwartete Mittelzusagen für 2026 und 2027: durchschnittlich 3 Mrd. SZR bis 5 Mrd. SZR pro Jahr.
  - Geschätzte Kreditvergabekapazität des PRGT: im genehmigten Rahmen von 2,5 Mrd. SZR bis 3,0 Mrd. SZR.
- GRA‑Übertragungen an IPAA und PRGT:
  - Erste Aufteilung 1,38 Mrd. SZR an IPAA erfolgte am 1. Juni 2025.
  - Zweite Aufteilung 1,38 Mrd. SZR genehmigt am 28. April 2026 und transferiert am 1. Juni 2026.
  - Bis Ende GJ 2026 wurden insgesamt 26,1 Mio. SZR von IPAA‑Zinserträgen an den Subsidy Reserve Account des PRGT übertragen.
  - Stand 30. April 2026: 30 Mitglieder haben Zusagen über 45,7 Prozent des kumulativen Verteilungshöchstbetrags (6,9 Mrd. SZR) gemacht.
- Resilience and Sustainability Trust (RST) / RSF:
  - RSF‑Zweck: Abmilderung längerfristiger struktureller Risiken im Zusammenhang mit Klimaschocks und Pandemien.
  - RSF‑Zugangsnorm: 75 Prozent der Quote; kumulative Obergrenze insgesamt 150 Prozent der Quote oder 1 Mrd. SZR (jeweils niedrigerer Wert gilt).
  - RSF‑Konditionen (gestaffelte Zinsstruktur):
    - Ländergruppe A: SZR‑Zinssatz + 55 Basispunkte (gedeckelt bei 2¼ %)
    - Ländergruppe B: SZR‑Zinssatz + 75 Basispunkte und Bearbeitungsgebühr 25 Basispunkte
    - Ländergruppe C: SZR‑Zinssatz + 95 Basispunkte und Bearbeitungsgebühr 50 Basispunkte
  - Rückzahlung RSF: 10½–20 Jahre; Mindestrestlaufzeit bei Zusage: zumindest 18 Monate.
  - Direktorium genehmigte RSF‑Vereinbarungen für fünf Länder im Berichtszeitraum (Burkina Faso, Gambia, Jordanien, Liberia und Pakistan; Gesamtbetrag rund 1,8 Mrd. SZR).
- CCRT und HIPC:
  - CCRT weiterhin unterfinanziert; während der Pandemie intensiver Einsatz, seither keine Bedarfslagen.
  - HIPC‑Initiative nahezu abgeschlossen; Sudan verzögert beim Erreichen des HIPC‑Abschlusspunkts; Somalia erhielt Schuldenerlass nach Erreichen des HIPC‑Abschlusspunkts im Dezember 2023.

### Finanzierungskapazität, NKV, BKV und Quoten
- Gesamtquotenmittel: 476 Mrd. SZR (rund 653 Mrd. US$) zum 30. April 2026.
- SZR‑Zuteilungen an Mitglieder: insgesamt 660,8 Mrd. SZR (rund 906,6 Mrd. US$); davon 456,5 Mrd. SZR (etwa 650 Mrd. US$) aus der größten SZR‑Zuteilung im August 2021.
- 16. Allgemeine Quotenüberprüfung:
  - Direktoriumsvorschlag am 7. November 2023: Quotenerhöhung um 50 Prozent.
  - Gouverneursrat schloss die 16. Überprüfung am 15. Dezember 2023 ab: Erhöhung um 238,6 Mrd. SZR bzw. 327,4 Mrd. US$ auf insgesamt 715,7 Mrd. SZR (982 Mrd. US$).
  - Inkrafttreten der Quotenerhöhung erfordert schriftliche Zustimmungen von Mitgliedern, auf die am Stichtag 7. November 2023 mindestens 85 Prozent der Gesamtquoten entfielen.
  - Fristverlängerungen: Verlängerung bis 15. Mai 2026 (Beschluss 7. November 2025) und weitere Verlängerung bis 15. November 2026 (Beschluss 8. Mai 2026).
- NKV und BKV:
  - NKV‑Teilnehmer: 40 Teilnehmer stellen derzeit 364 Mrd. SZR bereit; bei Inkrafttreten der 16. Überprüfung reduziert sich dieser Gesamtbetrag auf rund 303 Mrd. SZR.
  - BKV‑Verlängerungen: Mit Stand 30. April 2026 standen dem IWF dank Verlängerung von 39 BKV rund 136,6 Mrd. SZR zur Verfügung.
  - Aktivierungsvoraussetzungen: NKV/BKV aktivierbar unter definierten Schwellenwerten und Zustimmungserfordernissen (u. a. 85 Prozent der Beiträge/zusagen).

### Fiskalische Herausforderungen und politische Empfehlungen
- Globale Staatsverschuldung:
  - Steigt nach kurzem Rückgang von historischem Pandemiehöchststand wieder an; für 2028 wurde bereits ein Schuldenstand wie zuletzt im Zweiten Weltkrieg projiziert (kontextuell im Bericht).
- Zins‑ und Marktfolgen:
  - In nur drei Jahren haben sich die Zinszahlungen um nahezu die Hälfte – von etwa 2 Prozent auf knapp 3 Prozent des BIP – erhöht.
  - Höhere Renditen langfristiger Staatsanleihen und erhöhte Volatilität; mehr kurzfristige Schuldtitel bei großen Kreditnehmern.
- Politische Empfehlungen:
  - Energiesubventionen zeitlich befristet und zielgerichtet einsetzen, wenn erforderlich und finanziell möglich.
  - Sofortige und mittelfristige Priorisierung der Haushaltsausgaben.
  - Umsetzung nachhaltiger Rentenreformen und Rücknahme von Brennstoffsubventionen zur Freisetzung von Mitteln für Schuldenabbau und transformative Investitionen.
  - Einnahmenmobilisierung für Modernisierung digitaler Infrastruktur, Bildungswesen und Sozialsysteme zur Unterstützung von Arbeitskräften und zur Stärkung der Resilienz gegenüber Handelsschocks, Energieschocks und Naturkatastrophen.
  - Förderung von Kosten‑Nutzen‑Analysen für Investitionsprojekte und mehrjähriger Haushaltsplanung.

### KI — Chancen, Risiken und IWF‑Antwort
- Beiträge zum Wachstum:
  - USA: Investitionen im KI‑Bereich trugen 2025 geschätzte 0,5 Prozentpunkte zum BIP‑Wachstum bei.
  - Externe Schätzungen: private KI‑Investitionen könnten 2026 weltweit mehr als 2 Bio. US$ erreichen.
- Arbeitsmarktwirkungen:
  - KI‑kompetente Beschäftigte verdienen mehr; Städte/Regionen mit vielen KI‑Arbeitsplätzen verzeichnen jedoch nicht zwingend Beschäftigungswachstum.
  - Middle‑skilled workers besonders von Automatisierung bedroht.
- Finanz‑ und Unternehmensrisiken:
  - Hohe, zunehmend fremdfinanzierte KI‑Investitionen können Kurseinbrüche, Vermögensverluste und Entlassungen nach sich ziehen.
  - Zirkuläre Finanzierungsstrukturen in der Branche erhöhen Ansteckungsrisiken.
- IWF‑Instrumente:
  - Entwicklung von KI‑Indizes (Bereitschaftsgrad, Qualifikationsstand, Qualifikationsdiskrepanz).
  - Nutzung der Indizes zur Analyse makroökonomischer Auswirkungen (Produktivität, Wachstum, Arbeitsmärkte, Ungleichheit, Finanzmärkte, Energie und Klima).
  - Maßgeschneiderte strukturpolitische Empfehlungen und Unterstützung zum Schutz der Fiskal‑ und Finanzstabilität.

### Handel, Wachstum und Resilienz
- Entwicklung 2025:
  - Handelsschocks 2025 bremsten globales Wachstum und schürten Inflationsängste.
  - Handelsvolumen stieg um fast 5 Prozent; Technologiegüterhandel kräftig zulegend.
  - US‑Handelsneuausrichtung Anfang 2025 beschleunigte regionale Handelsverschiebungen, insbesondere in Asien.
- Nahostkonflikt‑Effekte:
  - IEA‑Angaben: Krieg und Sperre der Straße von Hormus verursachten beispiellose Unterbrechung der globalen Energieversorgung.
  - Dauerhafte Schäden an Energieexportinfrastruktur könnten Angebot dauerhaft einschränken.
- Empfehlungen:
  - Berechenbare, transparente und gut kommunizierte handelspolitische Rahmenwerke.
  - Regionen sollten flexibel Chancen zur Handelsförderung durch multi‑ und plurilaterale Verhandlungen nutzen.
  - Maßnahmen gegen übermäßige Ungleichgewichte: einkommens‑ und nachfrageorientierte Maßnahmen sowie glaubwürdige Haushaltskonsolidierung.
  - Stärkere regionale Integration (z. B. ASEAN, europäischer Binnenmarkt) und Reformen zur Förderung privater Investitionen.

### Digital Finance — Entwicklung, Risiken und Politik
- Technologischer Trend:
  - 2026 zunehmende Reichweite von Digital Finance; Stablecoins verzeichnen robustes Wachstum und begrenzte Nutzung für grenzüberschreitende Zahlungen.
  - Tokenisierung rückt kommerziell näher; Nichtbank‑Finanzinstitute und Banken treiben Entwicklung.
- Marktauswirkungen:
  - Länder, deren Währungen für Stablecoins genutzt werden (derzeit vor allem die USA), profitieren durch erhöhte Nachfrage nach Staatsanleihen.
  - Die beiden größten Stablecoin‑Emittenten halten zusammen mittlerweile mehr US‑Schatzwechsel als Saudi‑Arabien.
- Risiken:
  - Potenzielle Instabilität bei Wertverlust der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder Vertrauensverlust; großflächige Einlösungen könnten Risiken für Staatsanleihenmärkte darstellen.
  - Tokenisierung birgt Risiken wie Flash‑Crashes sowie Herausforderungen für Finanzintegrität und Geldpolitik (z. B. Währungssubstitution/Dollarisierung).
- Politische Maßnahmen und IWF‑Rolle:
  - Förderung kohärenter globaler Regulierungsrahmen; Management von Stablecoin‑Risiken auf Grundlage von IWF/FSB/BIS‑Empfehlungen.
  - Erweiterung des CBDC Virtual Handbook um Kapitel zu Finanzstabilität und Tokenisierung.
  - Viele Länder treiben Digital‑Central‑Bank‑Currency‑Entwicklung voran; Beispiel: Europäische Zentralbank schloss Vorbereitungsphase für digitalen Euro im Oktober 2025 ab.

### Kapazitätsentwicklung (KE) — Leistung, Ausgaben und Ausrichtung
- Gesamtkennzahlen GJ 2026:
  - Finanzvolumen: 400 Mio. US$ für praxisorientierte fachliche Beratung, Schulungen zu politischen Maßnahmen und Peer Learning.
  - 7 angebotene Kurssprachen.
  - 23 010 Teilnehmer des Online‑Lernprogramms.
  - 2 987 KE‑Projekte mit 1 655 Experten; Unterstützung von 163 IWF‑Mitgliedsländern.
  - 519 durchgeführte Kurse; 17 253 teilnehmende Beamte.
- Regionale Verteilung der KE‑Ausgaben (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben):
  - Afrika südlich der Sahara: 36
  - Asien und Pazifik: 21
  - Naher Osten und Zentralasien: 17
  - Westliche Hemisphäre: 11
  - Multiregional: 8
  - Europa: 7
- Verteilung nach Einkommensgruppen (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben):
  - Einkommensschwache Entwicklungsländer: 50
  - Aufstrebende Volkswirtschaften und Volkswirtschaften mit mittlerem Einkommen: 47
  - Fortgeschrittene Volkswirtschaften: 3
- Themenschwerpunkte (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben):
  - Öffentliche Finanzen: 48
  - Währungs‑ und Finanzsysteme: 20
  - Makroökonomische Rahmenwerke: 15
  - Statistik: 11
  - Rechtsrahmen: 6
- Netzwerk und Angebote:
  - 17 regionale Zentren für Kapazitätsentwicklung (RCDCs); Langfristige Einsätze von Beratern, Kurzeinsätze, Präsenzschulungen, praxisorientierte Workshops und kostenfreie Online‑Kurse.
  - Direkte KE‑Ausgaben werden zu rund zwei Dritteln von Geberpartnern des IWF und den Mitgliedsländern der RCDCs getragen.
  - Einführung von 13 neuen, frei zugänglichen Online‑Kursen im GJ 2026 (4 auf Englisch, 9 in anderen Sprachen); Gesamtzahl angebotener Kurse stieg auf 136.
  - Microlearning‑Portfolio um mehr als 75 neue On‑Demand‑Videos erweitert.
- Partner und Schwerpunktempfänger:
  - Top‑10‑Partner (GJ 2022–26): Japan, Europäische Union, Saudi‑Arabien, Schweiz, China, Indien, Kuwait, Deutschland, Frankreich, Niederlande.
  - Top‑10‑Empfänger von KE‑Arbeit (GJ 2026): Ukraine, Sri Lanka, Demokratische Republik Kongo, Ghana, Gambia, China, Uganda, Liberia, Kenia, Usbekistan.

### Haushaltszahlen, Erträge und Risikopositionen
- Haushaltsrahmen GJ 2026:
  - Netto‑Verwaltungshaushalt für GJ 2026: 1 552 Mio. US$.
  - Rahmen für den Verwaltungshaushalt (brutto) für GJ 2026: 1 991 Mio. US$.
  - Investitionshaushalt genehmigt: 133 Mio. US$ (Verfügbarkeit über drei Jahre).
- Ausführung GJ 2026:
  - Verwaltungsausgaben: 1 505 Mio. US$ (97 Prozent des genehmigten Nettobudgets).
  - Investitionsausgaben: 130 Mio. US$ (davon 56 Mio. US$ Ausstattung; 74 Mio. US$ IT).
- Erträge und Ergebnis GJ 2026:
  - Nettoertrag des GRA: 1,9 Mrd. SZR (2,6 Mrd. US$).
  - Kapitalertrag (netto) vom Anlagekonto an den GRA: 984 Mio. SZR (1,3 Mrd. US$).
  - Übertrag an IPAA: 1,38 Mrd. SZR (1,9 Mrd. US$).
  - Gesamtergebnis GJ 2026: 4,8 Mrd. SZR (6,5 Mrd. US$).
- Risikorücklagen und Finanzrisikomanagement:
  - Mittelfristiges Ziel für Risikorücklagen: 25 Mrd. SZR (zum Ende GJ 2024 erreicht).
  - Mit Stand 30. April 2026: Risikorücklagen 26,3 Mrd. SZR (36,1 Mrd. US$).
  - Weitgehende Einigkeit im Direktorium am 20. März 2026, das Ziel von 25 Mrd. SZR beizubehalten; Untergrenze beibehalten bei 20 Mrd. SZR.

### Führung, Organisation und Governance
- Exekutivdirektorium: 25 gewählte Exekutivdirektorinnen und -direktoren sowie Geschäftsführende Direktorin (Vorsitz).
- Geschäftsführung (Stand 30. April 2026): Geschäftsführende Direktorin Kristalina Georgieva; Erster Stellvertretender Geschäftsführender Direktor Dan Katz; Stellvertretende Geschäftsführende Direktoren Nigel Clarke, Kenji Okamura, Bo Li.
- Interne Kontroll‑ und Rechenschaftssysteme: Office of Internal Audit (OIA), Office of Risk Management (ORM), External Audit Committee, Independent Evaluation Office (IEO).
- Personal und Kultur: Personalstrategie mit Prioritäten geografische Ausgewogenheit, Barrierefreiheit und Inklusion, Nachfolgeplanung und organisatorische Effektivität.

*Internationaler Währungsfonds — Jahresbericht 2026 (Auszüge).*

### 16. Quotenüberprüfung auf.

### 16. Quotenüberprüfung auf.

### Hauptaufgaben des IWF
- Der IWF erfüllt drei kritische Funktionen: Volkswirtschaftliche Überwachung; Kreditvergabe; Kapazitätsentwicklung.
- Ziel: Makroökonomische Stabilität herstellen oder aufrechterhalten sowie nachhaltiges Wachstum und Wohlstand für alle 191 Mitglieder fördern.
- Das Direktorium ist die zentrale Entscheidungsinstanz zur Diskussion nationaler, regionaler und globaler Auswirkungen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer und zur Entscheidung über IWF-Kreditvergaben sowie zur Beaufsichtigung der Kapazitätsentwicklung.

### Volkswirtschaftliche Überwachung
- Der IWF unterzieht die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer regelmäßigen Gesundheitschecks.
- Ergebnis auf Länderebene: Artikel-IV-Konsultationen (üblicherweise alljährlich).
- Für Finanzsektoren mit systemischer Bedeutung: Programm zur Bewertung des Finanzsektors (Financial Sector Assessment Program, FSAP).
- Überwachungsabdeckung: "138 LÄNDER IM GESUNDHEITSCHECK" (Wortlaut aus Quelle).

### Kreditvergabe
- Zweck: Unterstützung bei tatsächlichem, potenziellem oder absehbarem Zahlungsbilanzbedarf; Förderung starken Wirtschaftswachstums.
- Instrumente:
  - Programme (größter Teil der Mittelvergabe).
  - Rasch abrufbare Notkredite mit begrenzter Konditionalität.
  - Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit (Resilience and Sustainability Trust, RST) zur Absicherung der Zahlungsbilanzstabilität.
- Bereitgestellte Mittel (Berichtszeitraum): INSGESAMT 40 MRD. US$ FÜR 18 LÄNDER, DAVON ETWA 2 MRD. US$ FÜR 9 EINKOMMENSSCHWACHE LÄNDER.
- Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurden dafür mehr Mittel als je zuvor bereitgestellt.

### Kapazitätsentwicklung
- Ziel: Stärkung volkswirtschaftlicher Institutionen durch technische Hilfe und Schulungen zu zentralen wirtschaftspolitischen Themen.
- Ansatz: Praxisorientierte Fachberatung, Schulungen zu politischen Maßnahmen und Peer Learning.
- Finanzvolumen (Berichtszeitraum): 400 MIO. US$ FÜR PRAXISORIENTIERTE FACHLICHE BERATUNG, SCHULUNGEN ZU POLITISCHEN MASSNAHMEN UND PEER LEARNING.
- Maßnahmen und Modalitäten:
  - Langfristige Einsätze von Beratern in den Ländern bzw. in einem der 17 regionalen Zentren für Kapazitätsentwicklung.
  - Kurzfristige Besuche von Experten, Präsenzschulungen, praxisorientierte Workshops und Seminare sowie kostenfreie Online-Kurse.
  - Zielgruppen: Finanzministerien, Zentralbanken, Statistikämter sowie Finanzaufsichts- und -verwaltungsbehörden.

### Institutionelle und administrative Eckdaten
- Mitgliederzahl: 191 Mitgliedsländer.
- Rechnungswährung des IWF: Sonderziehungsrecht (SZR).
- Umrechnungshinweis: In US-Dollar umgerechnete Finanzdaten sind Näherungswerte.
- Wechselkurse am 30. April 2026:
  - Der Wechselkurs SZR/US$ lag bei 1 US$ = 0,728854 SZR.
  - Der Wechselkurs US$/SZR lag bei 1 SZR = 1,372020 US$.
- Geschäftsjahr des IWF: Beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres.
- Berichtszeitraum des Jahresberichts: Geschäftsjahr vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026.
- Führung und Organisation: Die Geschäftsführung und 18 Abteilungen erbringen die Arbeit auf Länder- und Fachebene; eine Aufstellung der Führungskräfte findet sich im Jahresbericht.

*Internationaler Währungsfonds — Jahresbericht 2026*

### 30. April 2025 auf 1 US$ = 0,737401 SZR und 1 SZR =

### TEIL 1: IM FOKUS

### STAATSHAUSHALTE: DER FINANZIELLE DRUCK STEIGT
- Wechselkursinformationen: 30. April 2025 auf 1 US$ = 0,737401 SZR und 1 SZR = 1,356110 US$.
- Globale Entwicklung:
  - Die globale Staatsverschuldung steigt nach einem kurzzeitigen Rückgang von ihrem historischen Höchststand während der Pandemie aktuell wieder an.
  - Bereits vor Ausbruch des Kriegs im Nahen Osten hatte sich für 2028 ein so hoher Schuldenstand abgezeichnet wie zuletzt im Zweiten Weltkrieg.
  - Durch den sprunghaften Anstieg der Energiepreise, die Verschärfung der Finanzierungsbedingungen und die Wachstumsverlangsamung infolge des Nahostkonflikts erhöht sich der Druck auf die öffentlichen Haushalte zusätzlich.
- Zins- und Marktfolgen:
  - In nur drei Jahren haben sich die Zinszahlungen um nahezu die Hälfte – von etwa 2 Prozent auf knapp 3 Prozent des BIP – erhöht; das entspricht Billionen von US-Dollar weltweit, die nicht für Bildung, Infrastruktur oder andere dringende Vorhaben ausgegeben werden können.
  - Die Renditen langfristiger Staatsanleihen sind gestiegen und weisen eine höhere Volatilität auf.
  - Große Kreditnehmer geben mehr kurzfristige Schuldtitel aus, wodurch sie anfälliger gegenüber plötzlichen Veränderungen der kurzfristigen Refinanzierungsbedingungen werden.
  - Die verstärkte Emission von Schuldtiteln durch fortgeschrittene Volkswirtschaften hat globale Auswirkungen: Für andere staatliche Emittenten sind weniger Investorengelder verfügbar; einkommensschwache Länder haben mit Kürzungen der Entwicklungshilfe zu kämpfen.
- Politische Empfehlungen und Maßnahmen:
  - Energiesubventionen, wenn erforderlich und finanziell möglich, sollten zeitlich befristet und zielgerichtet sein, um die Nachfrage dem knapperen Angebot anzupassen.
  - Ab sofort und mittelfristig ist eine konsequente Priorisierung der Haushaltsausgaben erforderlich.
  - Umsetzung nachhaltiger Reformen nicht zukunftsfähiger öffentlicher Rentensysteme und Rücknahme von Subventionen für Brennstoffe sind schwierig, jedoch unerlässlich, um Mittel für den Schuldenabbau und transformative Investitionen freizusetzen.
  - Länder können Einnahmen mobilisieren, um Modernisierung der digitalen Infrastruktur, des Bildungswesens und der Sozialsysteme zu finanzieren; damit können sie KI nutzen und arbeitslos gewordene Arbeitskräfte unterstützen sowie Resilienz gegenüber Handelsschocks, Energieschocks und Naturkatastrophen stärken.
- Rolle des IWF:
  - Der IWF unterstützt Mitgliedsländer bei Anpassungen an aufeinanderfolgende globale Schocks, mit dem Ziel, dass Finanzpolitik zur Stabilisierung der Wirtschaft beiträgt.
  - Förderung von Verfahren wie Kosten‑Nutzen‑Analysen für Investitionsprojekte und mehrjähriger Haushaltsplanung.
  - Fachwissen des IWF hilft einkommensschwachen Ländern, den Rückgang der Entwicklungshilfe auszugleichen; IWF‑Kredite unterstützen bei akuten Krisen und beim Aufbau langfristiger Resilienz.
  - Fortgesetzte Unterstützung bei schwierigen Strukturreformen zur Ermöglichung von Wachstum angesichts demografischen Wandels.

### KI: ALLGEGENWÄRTIG UND DISRUPTIV
- Beiträge zum Wachstum und Investitionen:
  - In den USA trugen Investitionen im KI-Bereich 2025 geschätzte 0,5 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum bei.
  - Manchen externen Schätzungen zufolge könnten sich die Investitionen des Privatsektors in KI im Jahr 2026 weltweit auf mehr als 2 Bio. US$ belaufen.
- Regionale Dynamik:
  - Singapur steht an der Spitze des vom IWF erstellten AI Preparedness Index dank starker digitaler Infrastruktur, gut ausgebautem Bildungssystem und zukunftsgerichteter Regulierung.
  - Ostasiatische Länder spielen eine führende Rolle bei der Chip‑Herstellung und -Entwicklung; südostasiatische Länder nutzen Produktionsstärken für einen Aufstieg in der Wertschöpfungskette.
- Arbeitsmarkt- und Verteilungseffekte:
  - Beschäftigte mit KI‑bezogenen Kompetenzen verdienen laut Untersuchungen des IWF zwar mehr, jedoch verzeichnen Städte und Regionen mit vielen solchen Arbeitsplätzen insgesamt kein Beschäftigungswachstum.
  - Arbeitskräfte mit KI‑Kompetenzen profitieren ebenso wie Menschen, die gering qualifizierten Tätigkeiten – etwa in der Gastronomie – nachgehen und Dienstleistungen für Besserverdienende erbringen.
  - Fachkräfte mit Berufsausbildung (sog. middle‑skilled workers) bleiben insbesondere betroffen; ihre Arbeitsplätze sind in hohem Maße von Automatisierung bedroht.
- Finanz‑ und Unternehmensrisiken:
  - Hohe, zunehmend fremdfinanzierte Investitionen in KI könnten Kurseinbrüche, Vermögensverluste und Entlassungen nach sich ziehen, wenn die Investitionen nicht rentieren.
  - In der KI‑Branche existieren zirkuläre Finanzierungsstrukturen, bei denen wenige Unternehmen zugleich Kunden, Investoren und Geldgeber der jeweils anderen sind, was das Risiko von Ansteckung erhöht.
- IWF‑Instrumente und Empfehlungen:
  - Entwicklung von KI‑Indizes (Bereitschaftsgrad, Qualifikationsstand, Qualifikationsdiskrepanz) für Länderbewertungen: Ausbildung, digitale Infrastruktur, Risikokapital, Regulierung.
  - Nutzung der Indizes zur Analyse makroökonomischer Themen: Produktivität, Wachstum, Arbeitsmärkte, Ungleichheit, Finanzmärkte, Energie und Klima, politische Implikationen.
  - Der IWF bietet maßgeschneiderte Empfehlungen zu strukturpolitischen Maßnahmen, etwa zur Unterstützung von Arbeitskräften beim KI‑getriebenen Wandel und zur Bewertung der Auswirkungen von KI auf Wachstum und Inflation.
  - Unterstützung von Mitgliedern zum Schutz vor Risiken für Wirtschaft, Finanzstabilität und Fiskus – insbesondere bei bereits hoher Verschuldung – sowie Förderung der konsequenten Nutzung von KI‑Vorteilen.

### HANDEL UND WACHSTUM: RESILIENZ GEFORDERT
- Entwicklung 2025:
  - Die Handelsschocks des Jahres 2025 bremsten das globale Wachstum und schürten Inflationsängste.
  - Dennoch stieg das Handelsvolumen im vergangenen Jahr um fast 5 Prozent, wobei der Handel mit Technologiegütern kräftig zulegte.
  - Strukturelle Neuausrichtung der US‑Handelspolitik Anfang 2025 führte zu rascherer Neuausrichtung des Handels, insbesondere in Asien; viele Volkswirtschaften handelten bilaterale Handelsvereinbarungen mit den USA aus.
- Auswirkungen des Nahostkonflikts:
  - Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) verursachte der Krieg – insbesondere mit der Sperre der Straße von Hormus – eine Unterbrechung der globalen Energieversorgung in noch nie dagewesenem Ausmaß.
  - Folgen betreffen andere Rohstoffe, die Nahrungsmittelversorgung und die Lieferketten; makroökonomische Auswirkungen werden vom IWF in enger Zusammenarbeit mit der IEA und der Weltbank untersucht.
  - Dauerhafte Schäden an Infrastruktur für Energieexporte könnten das Angebot dauerhaft einschränken.
- Risiken und politische Empfehlungen:
  - Handels‑ und Anlageentscheidungen sind weiterhin von Unsicherheit geprägt und von der Notwendigkeit, resilientere, aber weniger effiziente Lieferketten aufzubauen.
  - Globales Wachstum wird durch anhaltend höhere Handelshindernisse gebremst.
  - Der IWF empfiehlt berechenbare, transparente und gut kommunizierte handelspolitische Rahmenwerke zur Verringerung von Unsicherheit und Stabilisierung von Erwartungen.
  - Regionen sollten flexibel nach Chancen zur Förderung des Handels suchen, u. a. durch multi‑ und plurilaterale Verhandlungen.
  - Analysen des IWF zeigen, wie übermäßige Ungleichgewichte (z. B. Handelsbilanzüberschüsse wie China oder Defizite wie USA) mittels einkommens‑ und nachfrageorientierter Maßnahmen sowie glaubwürdiger Haushaltskonsolidierung adressiert werden können.
  - Regionalpolitiken zur Förderung robusteren, nachhaltigen Wachstums: stärkere Integration in Bündnissen wie dem ASEAN, Vertiefung des Europäischen Binnenmarkts sowie Reformen zur Förderung privater Investitionen.

### NEUE HORIZONTE FÜR DIGITAL FINANCE
- Technologischer Fortschritt und Nutzung:
  - Digital Finance gewinnt 2026 an Reichweite; Stablecoins verzeichnen robustes Wachstum und werden in geringem Umfang für grenzüberschreitende Zahlungen und Überweisungen genutzt.
  - Tokenisierung (digitale Darstellung und Übertragung von Vermögenswerten auf vertrauenswürdigen, programmierbaren Ledgers) rückt kommerziell näher.
  - Nichtbank‑Finanzinstitute treiben diese Neuausrichtung voran; Banken sind zunehmend aktiv.
- Regionale Schwerpunkte und Nutzung:
  - Asien ist führend im Digital Finance; digitale Zahlungen und mobiles Geld sind weit verbreitet, da viele Menschen Mobiltelefon, aber kein Bankkonto besitzen.
  - ASEAN‑Region profitiert von proaktiver staatlicher Regulierung und Standards im Zahlungsverkehr; Asien ist ein Testmarkt für Stablecoins.
- Marktwirkungen und Risiken:
  - Länder, deren Währungen von Stablecoins genutzt werden (derzeit vor allem die USA), profitieren durch erhöhte Nachfrage nach Staatsanleihen und damit deren Liquidität.
  - Die beiden größten Stablecoin‑Emittenten halten zusammen mittlerweile mehr US‑Schatzwechsel als Saudi‑Arabien.
  - Stablecoins können instabil werden, wenn die zugrunde liegenden Vermögenswerte an Wert verlieren oder das Vertrauen schwindet; großflächige Einlösungen könnten Risiken für Märkte der von Emittenten gehaltenen Staatsanleihen darstellen.
  - Tokenisierung könnte Transaktionen beschleunigen, Kosten senken und mehr Menschen Zugang zu Vermögenswerten verschaffen, birgt aber Risiken wie Flash‑Crashes und Herausforderungen für finanzielle Integrität und Geldpolitik (z. B. Währungssubstitution/Dollarisierung).
- Politische Maßnahmen und IWF‑Rolle:
  - Viele Länder treiben die Entwicklung digitaler Zentralbankwährungen weiter voran; Beispiele: Die Europäische Zentralbank schloss die Vorbereitungsphase für den digitalen Euro im Oktober 2025 ab und schuf damit die technischen Grundlagen für dessen Ausgabe.
  - Der IWF setzt sich für kohärente globale Regulierungsrahmen im Bereich Digital Finance ein: Management von Risiken im Zusammenhang mit Stablecoins auf Grundlage der Empfehlungen des IWF, des FSB und der BIS; Gewährleistung der Interoperabilität von Zahlungssystemen.
  - Der IWF erweitert sein CBDC Virtual Handbook um neue Kapitel, u. a. zu Finanzstabilität und Tokenisierung von Zentralbankreserven.
- Marktzahlen in Auswahl:
  - Schaubildangaben (zeitliche Entwicklung Marktkapitalisierung ausgewählter Stablecoins) zeigen Datenreihen von JAN. 2020 bis JAN. 2025; (genaue Monatswerte im Schaubild).

### DIE ARBEIT DES IWF (ÜBERBLICK ARBEITSBEREICHE)
- Volkswirtschaftliche Überwachung:
  - Im GJ 2026 wurden Arbeiten an einer Comprehensive Surveillance Review (CSR) aufgenommen; Schwerpunkte für die nächsten fünf Jahre werden festgelegt.
  - Die Überprüfung des Financial Sector Assessment Program (FSAP) 2026 begann; Umsetzung der Schwerpunkte aus der FSAP‑Überprüfung 2021 wird beurteilt. Beide Überprüfungen (CSR und FSAP) werden voraussichtlich im GJ 2027 abgeschlossen.
- Bilaterale Überwachung und FSAP:
  - Für Artikel‑IV‑Konsultationen werden in der Regel jährlich oder zweijährlich Teams in die Mitgliedsländer entsandt.
  - Im GJ 2026 führte der IWF 138 Artikel‑IV‑Konsultationen und 11 Beurteilungen der Stabilität des Finanzsystems im Rahmen des FSAP durch.
  - FSAP‑Beurteilungen sind verpflichtend für Länder, deren Finanzsektoren der IWF als systemrelevant einstuft; Frequenz: alle fünf oder zehn Jahre empfohlen.
- Multilaterale Überwachung und Berichte:
  - Der IWF veröffentlicht halbjährlich World Economic Outlook, Global Financial Stability Report und Fiscal Monitor; zusätzlich External Sector Report einmal jährlich.
  - Regionale Berichte zu Aussichten für die fünf Regionen werden veröffentlicht.
- Kreditvergabe und Finanzinstrumente:
  - IWF‑Kredite stammen hauptsächlich aus 1) dem General Resources Account (GRA) und 2) dem Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT).
  - Seit 2022 gibt es mit dem Resilience and Sustainability Trust (RST) eine dritte Kategorie von Krediten mit nach Ländergruppen gestaffelter Zinsstruktur.
- GJ 2026 – politische Initiativen und Entscheidungen:
  - Im Dezember 2025 schloss das Exekutivdirektorium die Überprüfung der Short‑Term Liquidity Line (SLL) ab und kam zu dem Ergebnis, dass die SLL wie ursprünglich vorgesehen im April 2027 eingestellt werden soll.
  - Im November 2025 genehmigte das Exekutivdirektorium ein zweistufiges Verfahren zur Rückführung der vorübergehend höheren kumulativen Zugangsgrenzen im Rahmen der Rapid Credit Facility (RCF) des PRGT bis 2028 auf das Niveau vor der Pandemie.
  - Während der Pandemie wurden kumulative Zugangsgrenzen vorübergehend von 100 Prozent auf 150 Prozent der Quote und von 133,33 Prozent auf 183,33 Prozent der Quote hinaufgesetzt. Das Exekutivdirektorium einigte sich auf die Beibehaltung dieser kumulativen Zugangsgrenzen bis Ende 2026. Danach werden die kumulativen Zugangsgrenzen in zwei Schritten auf ihr Niveau vor der Pandemie gesenkt: um 25 Prozent der Quote am 1. Januar 2027 und um weitere 25 Prozent der Quote (Fortführung der Maßnahme im Text angedeutet).

*Internationaler Währungsfonds, Jahresbericht 2026*

### 1. Januar 2028. Länder, die im

### PRGT-, RST- und GRA-Mittel: Umsetzung und Kreditvergabe (Jahresbericht 2026)

### Umsetzung der 2024 beschlossenen PRGT-Reformen
- Die Umsetzung der 2024 beschlossenen PRGT-Reformen verläuft plangemäß.
- Der Bedarf für zusätzliche PRGT-Fördermittel wird größtenteils durch einen neuen Zinsmechanismus und einen Verteilungsrahmen für den Nettoertrag des General Resources Account und/oder die allgemeinen Reserven gedeckt.
- Die gestaffelte Zinsstruktur für Neuzusagen im Rahmen des PRGT und für neue Kredite im Rahmen der RCF trat am 1. Mai 2025 in Kraft.
  - Die ärmsten einkommensschwachen Länder profitieren weiterhin von Nullzinsen.
  - Für einkommensstärkere Länder gilt weiterhin ein konzessionärer (deutlich unter dem SZR-Zinssatz und den Marktzinsen liegender) positiver Zinssatz.

### GRA-Verteilungsrahmen: Erträge und Übertragungen
- Mit dem GRA-Verteilungsrahmen sollen 5,9 Mrd. SZR (Barwert 2025) an zusätzlichen Fördermitteln für den PRGT generiert werden.
  - Dadurch soll eine selbsttragende jährliche Kreditkapazität von 2,7 Mrd. SZR sichergestellt werden.
- Die erste Aufteilung des Ertrags in Höhe von 1,38 Mrd. SZR vom GRA an den Interim Placement Administered Account (IPAA) erfolgte am 1. Juni 2025.
- Die zweite Aufteilung in Höhe von 1,38 Mrd. SZR (vom Direktorium genehmigt am 28. April 2026) erfolgte am 1. Juni 2026.
- Die erste vierteljährliche Übertragung der Zinserträge aus IPAA-Guthaben auf den Subsidy Reserve Account des PRGT fand am 1. August 2025 statt.
  - Bis zum Ende des GJ 2026 wurden insgesamt 26,1 Mio. SZR übertragen.
- Stand 30. April 2026 haben 30 Mitglieder Zusagen über 45,7 Prozent des kumulativen Verteilungshöchstbetrags (6,9 Mrd. SZR) für den PRGT gemacht.
  - Dies ist mehr als die Hälfte des erforderlichen Schwellenwerts von 90 Prozent.
- Bei Erreichen des Schwellenwerts können Mitglieder ihren Anteil am IPAA-Kapital mittels drei Optionen an den PRGT übertragen:
  - Option 1: Überweisung des jeweiligen Anteils am gesamten IPAA-Kapitalbetrag direkt auf den Subsidy Reserve Account des PRGT
  - Option 2: Überweisung des jeweiligen Anteils am gesamten IPAA-Kapitalbetrag auf den demnächst verfügbaren Distribution Interim Administered Account, bis die für eine Einzahlung in den PRGT erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind
  - Option 3: Auszahlung des jeweiligen Anteils am gesamten IPAA-Kapitalbetrag auf das SZR-Konto des Mitglieds, bevor das Land gesondert einen entsprechenden Beitrag an den PRGT leistet

### Mittelausstattung von PRGT, RST und Treuhandfonds zur Schuldenerleichterung
- Aktualisierter Bericht zur Mittelausstattung (vorgelegt im März 2026) – Kernaussagen:
  - PRGT-Fördermittel sind weiterhin ausreichend, sofern die Umsetzung der PRGT-Reformen von 2024 planmäßig verläuft, insbesondere des GRA-Verteilungsrahmens.
  - Die in den Jahren 2024 und 2025 unter den Erwartungen gebliebenen Mittelzusagen dürften durch die zusätzliche Nachfrage in den nächsten zwei Jahren weitgehend ausgeglichen werden.
  - Für die Jahre 2026 und 2027 wird mit durchschnittlich 3 Mrd. SZR bis 5 Mrd. SZR pro Jahr gerechnet.
  - Die geschätzte Kreditvergabekapazität des PRGT bleibt im vom Direktorium genehmigten Rahmen von 2,5 Mrd. SZR bis 3,0 Mrd. SZR.
  - Die Quote von PRGT-Reserven zum ausstehenden Kreditvolumen hat sich nach einem Rückgang infolge der pandemiebedingt höheren Kreditvergabe stabilisiert; PRGT-Kreditmittel dürften mittel- bis langfristig zur Deckung der Kreditnachfrage ausreichen.

- RST:
  - Der Bericht unterstreicht anhaltend gute Fortschritte bei freiwillig bilateral geleisteten Beiträgen.
  - RST-Kreditmittel dürften zur Deckung der erwarteten Nachfrage bis zumindest 2028 ausreichen.
  - Die RST-Reserven sind im Basisszenario weiterhin angemessen; die Reservedeckung für ausstehende Kredite netto fällt in einigen ungünstigen Szenarien vorübergehend unter den Schwellenwert von 10 Prozent.
    - Dies weist auf erhöhte Risiken hin, insbesondere aufgrund des höheren Anteils an Krediten für Länder der Gruppe A, die von dem (vorerst weiterhin als angemessen erachteten) Zinsdeckel profitieren.
  - Brutto liegt die Reservedeckung sowohl im Basisszenario als auch in den ungünstigen Szenarien nach wie vor über dem Schwellenwert von 35 Prozent.
  - Im Zuge der für das GJ 2028 ange-setzten umfassenden Überprüfung des RST sollen Erfahrungen ausgewertet, etwaige strategische Änderungen geprüft und der mittelfristige Mittelbedarf bestimmt werden.

- CCRT (Catastrophe Containment and Relief Trust):
  - Über den CCRT gewährt der IWF seinen ärmsten Mitgliedern unter bestimmten Umständen im Katastrophenfall Schuldenerleichterungen.
  - Während der Corona-Pandemie erreichte diese Unterstützung ein nie dagewesenes Ausmaß; seither wurden keine CCRT-Mittel für solche Fälle oder Ereignisse benötigt.
  - Der CCRT ist weiterhin unterfinanziert; bei der nächsten (für das GJ 2027/28 angesetzten) Überprüfung bietet sich eine Gelegenheit, die Finanzierungsproblematik anzugehen.

- HIPC-Initiative:
  - Die Initiative für hochverschuldete arme Länder (Heavily Indebted Poor Countries, HIPC) ist nahezu abgeschlossen, wenngleich sich im Sudan die Fortschritte beim Erreichen des HIPC-Abschlusspunkts weiterhin verzögern (der HIPC-Entscheidungspunkt wurde 2021 erreicht).
  - Somalia erhielt nach Erreichen des HIPC-Abschlusspunkts im Dezember 2023 einen Schuldenerlass.
  - Der 2019 eingerichtete Somalia Administered Account konnte am 1. August 2025 geschlossen und aufgelöst werden.

### Kreditvergabe: Genehmigte Finanzhilfe nach Regionen (Stand: 30. April 2026)
- Wechselkursreferenz: 1 SZR = 1,372020 US$ (Stand: 30. April 2026)
- Genehmigte Finanzhilfe (Auszug nach Regionen, in Mio. SZR):
  - Afrika südlich der Sahara: 877 Mio. SZR
    - BURKINA FASO: RSF 90,30 Mio. SZR
    - KAP VERDE: ECF AUF 7,10 Mio. SZR
    - TSCHAD: ECF 455,70 Mio. SZR
    - LIBERIA: RSF 193,80 Mio. SZR
    - NIGER: ECF AUF 79,00 Mio. SZR
    - SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE: ECF AUF 4,40 Mio. SZR
    - GAMBIA: RSF 46,70 Mio. SZR
  - Westliche Hemisphäre: 19 990,30 Mio. SZR
    - COSTA RICA: FCL 1 108,20 Mio. SZR
    - ECUADOR: EFF AUF 750,40 Mio. SZR
    - JAMAIKA: RFI 306,30 Mio. SZR
    - MEXIKO: FCL 17 825,40 Mio. SZR
  - Naher Osten und Zentralasien: 1 673,50 Mio. SZR
    - ARMENIEN: SBA 128,80 Mio. SZR
    - JORDANIEN: RSF 514,70 Mio. SZR
    - PAKISTAN: RSF 1 000,00 Mio. SZR
    - SOMALIA: ECF AUF 30,00 Mio. SZR
  - Europa: 5 935,30 Mio. SZR
    - UKRAINE: EFF 5 935,30 Mio. SZR
  - Asien und Pazifik: 717,70 Mio. SZR
    - BANGLADESCH: EFF AUF 378,10 Mio. SZR; ECF AUF 189,10 Mio. SZR
    - SRI LANKA: RFI 150,50 Mio. SZR

### Konditionen für GRA-Fazilitäten (Kerndaten)
- Tabelle 2.1 stellt Konditionen für nicht konzessionäre Kredite des GRA dar; wesentliche numerische Vorgaben (Auswahl):
  - Stand-By Arrangement (SBA):
    - Jährlich: 200 Prozent der Quote
    - Kumulativ: 600 Prozent der Quote
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte, wenn der ausstehende Kredit mehr als 36 Monate über 300 Prozent der Quote liegt)
    - Laufzeiten: 3¼–5 Jahre; Ratenzahlung: Vierteljährlich
  - Extended Fund Facility (EFF):
    - Jährlich: 200 Prozent der Quote
    - Kumulativ: 600 Prozent der Quote
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte, wenn der ausstehende Kredit mehr als 51 Monate über 300 Prozent der Quote liegt)
    - Laufzeiten: 4½–10 Jahre; Ratenzahlung: Halbjährlich
  - Flexible Credit Line (FCL):
    - Bis zu 200 Prozent der Quote für FCL ohne konkrete Erwartungen bezüglich des Ausstiegs
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte, wenn der ausstehende Kredit mehr als 36 Monate über 300 Prozent der Quote liegt)
    - Laufzeiten: 3¼–5 Jahre; Ratenzahlung: Vierteljährlich
  - Precautionary and Liquidity Line (PLL):
    - Zugangsgrenzen: 150 Prozent der Quote (300 Prozent der Quote unter außergewöhnlichen Umständen) für 6 Monate; 300 Prozent der Quote verfügbar bei Genehmigung von 1- bis 2-jährigen Vereinbarungen; kumulativer Zugang insgesamt 600 Prozent der Quote
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte, wenn der ausstehende Kredit mehr als 36 Monate über 300 Prozent der Quote liegt)
    - Laufzeiten: 3¼–5 Jahre; Ratenzahlung: Vierteljährlich
  - Short-Term Liquidity Line (SLL):
    - Bis zu 200 Prozent der Quote; revolvierender Zugang für einen Zeitraum von 12 Monaten
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote); Bearbeitungsgebühr 21 Basispunkte; nicht erstattungsfähige Bereitstellungsgebühr bei Genehmigung: 8 Basispunkte
    - Rückkauf innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung
  - Rapid Financing Instrument (RFI):
    - Jährlich: 50 Prozent der Quote (80 Prozent bei schweren Naturkatastrophen)
    - Kumulativ: 100 Prozent der Quote (133,33 Prozent bei schweren Naturkatastrophen)
    - Gebühren: Gebührensatz plus Aufschlag (200 Basispunkte bei Beträgen über 300 Prozent der Quote; zusätzliche 75 Basispunkte, wenn der ausstehende Kredit mehr als 36 Monate über 300 Prozent der Quote liegt)
    - Laufzeiten: 3¼–5 Jahre; Ratenzahlung: Vierteljährlich

*Quelle: Internationaler Währungsfonds, Jahresbericht 2026.*

### 11. Oktober 2024 aktualisiert.

### german-imf-annual-report-2026 - 11. Oktober 2024 aktualisiert

### Fazilitäten für konzessionäre Kredite — Überblick
- Für einkommensschwache Länder gibt es drei Fazilitäten des IWF für konzessionäre Kredite: Extended Credit Facility (ECF), Standby Credit Facility (SCF), Rapid Credit Facility (RCF).

### Zielsetzung der Fazilitäten
- ECF: Einkommensschwache Länder beim Erreichen, Aufrechterhalten oder Wiederherstellen einer stabilen und tragfähigen makroökonomischen Position unterstützen, die intensive und dauerhafte Armutsbekämpfung und ebensolches Wachstum ermöglicht, oder sie bei signifikanten Fortschritten in diese Richtung unterstützen.
- SCF/RCF: Unterstützung bei anhaltenden bzw. dringenden Zahlungsbilanzproblemen bzw. kurzfristigem Zahlungsbilanzbedarf (u. a. potenzieller vorsorglicher Inanspruchnahme oder tatsächlicher kurzfristiger Bedarf; für jede Auszahlung ist tatsächlicher Bedarf Voraussetzung; bei dringendem Zahlungsbilanzbedarf, wenn eine UCT-Vereinbarung nicht durchführbar oder nicht notwendig ist).

### Berechtigung und Voraussetzungen
- Berechtigung: Länder, die Anspruch auf Unterstützung aus dem Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) haben.
- Voraussetzungen:
  - ECF: Einkommensschwache Länder mit anhaltenden Zahlungsbilanzproblemen.
  - SCF: Potenzieller (vorsorgliche Inanspruchnahme) oder tatsächlicher kurzfristiger Zahlungsbilanzbedarf zum Zeitpunkt der Billigung; für jede Auszahlung ist tatsächlicher Bedarf Voraussetzung.
  - RCF: Dringender Zahlungsbilanzbedarf, wenn eine Vereinbarung über eine höhere Kredittranche (Upper Credit Tranche, UCT) entweder nicht durchführbar oder nicht notwendig ist.

### Poverty Reduction and Growth Strategy (PRGS)
- Das IWF-gestützte Programm sollte an den Zielen des Landes zu Armutsbekämpfung und Wachstum ausgerichtet sein und politische Maßnahmen unterstützen, die dem Schutz von Sozialausgaben und anderen wichtigen Ausgaben dienen.
- Vorlage des Strategiedokuments zu Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction und Growth Strategy, PRGS):
  - ECF: Vorlage des PRGS-Dokuments.
  - SCF: Vorlage des PRGS-Dokuments erforderlich, wenn die Ursprungslaufzeit der SCF-Vereinbarung zwei Jahre übersteigt.
  - RCF: Vorlage des PRGS-Dokuments nicht erforderlich.

### Konditionalität
- ECF: UCT-Qualität; Flexibilität bei Anpassungsweg und zeitlicher Abfolge.
- SCF: UCT-Qualität.
- RCF: Keine Konditionalität ex post: Leistungsnachweis für wiederholte Inanspruchnahme (ausgenommen im Fall von exogenen Schocks und schweren Naturkatastrophen).

### Zugangsgrenzen (PRGT-Überprüfung 2024)
- Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 wurden die Zugangsnorm auf 145 % der Quote und die jährlichen und kumulativen Zugangsgrenzen auf 200 % bzw. 600 % der Quote festgelegt.

### Konditionen — Zinssätze, Rückzahlung und Gebühren
- ECF:
  - Zinssatz für ausstehende Beträge im Rahmen einer vor dem 1. Mai 2025 genehmigten ECF-Vereinbarung: 0
  - Zinssatz für ausstehende Beträge im Rahmen einer an oder nach dem 1. Mai 2025 genehmigten ECF-Vereinbarung: Tier 1: 0, Tier 2A: 0,7 x SZRi, Tier 2B: 0,4 x SZRi
  - Rückzahlung: 5½–10 Jahre
  - Tilgungsfrei für 5½ Jahre, endfällig nach 10 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in zehn halbjährlichen Raten.
- SCF:
  - Zinssatz für ausstehende Beträge im Rahmen einer vor dem 1. Mai 2025 genehmigten SCF-Vereinbarung: 0
  - Zinssatz für ausstehende Beträge im Rahmen einer an oder nach dem 1. Mai 2025 genehmigten SCF-Vereinbarung: Tier 1: 0, Tier 2A: 0,7 x SZRi, Tier 2B: 0,4 x SZRi
  - Rückzahlung: 4–8 Jahre
  - Tilgungsfrei für 4 Jahre, endfällig nach 8 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in neun halbjährlichen Raten.
  - Verfügbarkeitsgebühr: 0,15 % auf verfügbare, jedoch nicht gezogene Beträge bei vorsorglichen Vereinbarungen.
- RCF:
  - Zinssatz für ausstehende Beträge von RCF-Krediten, die vor dem 1. Mai 2025 genehmigt wurden: 0
  - (Text zu Zinssatz für ausstehende Beträge bei RCF-Krediten, die am oder nach dem... ist im vorliegenden Auszug nicht vollständig enthalten.)

*JAHRESBERICHT 2026*

### 1. Mai 2025 genehmigt wurden:

### Kreditvergabe und Kapazitätsentwicklung (JAHRESBERICHT 2026)

### PRGT: Neuer Zinsmechanismus und Konditionen
- Neuer Zinsmechanismus trat am 1. Mai 2025 in Kraft; vom Direktorium im Rahmen der Überprüfung des PRGT 2024 genehmigt; gilt für alle neuen, am oder nach dem 1. Mai 2025 genehmigten PRGT-Vereinbarungen und Notfallfinanzierungen.
- Gestaffelte Zinssätze nach Ländergruppen (Tiers) basierend auf dem SZR-Zinssatz und den Blending-Vorgaben:
  - Tier 1: 0
  - Tier 2A: 0,7 x SZRi
  - Tier 2B: 0,4 x SZRi
- Rückzahlungsmodalitäten für die genannten PRGT-Kredite:
  - Rückzahlung: 5½–10 Jahre
  - Tilgungsfrei für 5½ Jahre, endfällig nach 10 Jahren.
  - Die Rückzahlung erfolgt in zehn halbjährlichen Raten.
- Grundsatz: Für PRGT-antragsberechtigte Mitglieder, die die Einkommenskriterien für ein Blending nicht erfüllen, bleiben PRGT-Darlehen zinsfrei (Tier 1). Für berechtigte Mitglieder, die die Blending-Kriterien erfüllen, wird der Zinssatz je nach Schuldenanfälligkeit und Marktzugang als Bruchteil des SZR-Zinssatzes festgelegt (Tiers 2A und 2B).

### GRA/ECF/SCF/RCF: Zugangs-, Laufzeit- und Blending-Regeln
- Zugangsnormen gelten für die ECF und die SCF sowie für den regulären jährlichen Zugang zur RCF (25 % der Quote).
- Die Zugangsnormen für die ECF und die SCF richten sich proportional nach der Laufzeit der Vereinbarungen.
- Voraussetzungen für Blending mit GRA-Krediten: auf der Grundlage des Pro-Kopf-Einkommens und Marktzugangs; mit Schuldenanfälligkeit verknüpft. Bei voraussichtlichem Blending werden die Mittel aus PRGT und GRA im Verhältnis 1:2 zusammengesetzt, wobei die geltende Norm für den Zugang zu den konzessionären Fazilitäten die Obergrenze bildet (darüber hinaus durchgehend GRA).
- RCF: Drei Zugänge für Notfallfinanzierungen:
  - regulärer Zugang
  - Zugang bei exogenen Schocks
  - Zugang bei schweren Naturkatastrophen
- Für jeden RCF-Zugang gelten zusätzlich zu den regulären jährlichen und kumulativen Zugangsgrenzen spezifische Teillimits.
- Eine Inanspruchnahme im Rahmen des Rapid Financing Instrument (GRA) wird in die RCF-Teillimits eingerechnet.
- Hinweise zu Wiederholter Inanspruchnahme und Laufzeiten:
  - ECF: 3–5 Jahre, Höchstlaufzeit 5 Jahre; wiederholte Inanspruchnahme möglich.
  - SCF: Inanspruchnahme üblicherweise auf 3 von 6 beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren beschränkt (mit Ausnahmen für vorsorglich abgeschlossene SCF-Vereinbarungen).
  - RCF: Direkte Auszahlungen; wiederholte Inanspruchnahme vorbehaltlich Zugangsgrenzen und anderer Auflagen möglich.

### Resilience and Sustainability Trust (RST) / Resilience and Sustainability Facility (RSF)
- Ziel: In einkommensschwachen und vulnerablen Ländern mit mittlerem Einkommen sowie Kleinstaaten absehbare Risiken für die Stabilität der Zahlungsbilanz reduzieren, die sich aus längerfristigen strukturellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimaschocks und Pandemien ergeben.
- Zweck: Unterstützung bei der Bewältigung längerfristiger struktureller Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Pandemievorsorge, mit dem Ziel, die Stabilität der Zahlungsbilanzen abzusichern.
- Berechtigung:
  - Länder, die für Unterstützung aus dem PRGT in Betracht kommen,
  - sämtliche Kleinstaaten mit einer Bevölkerung von weniger als 1,5 Million Menschen und einem Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf, welches das 25-Fache der Obergrenze 2021 für die Kreditvergabe durch die IDA der Weltbank unterschreitet,
  - sowie alle Länder mit mittlerem Einkommen, deren BNE pro Kopf das 10-Fache der IDA-Obergrenze 2021 unterschreitet.
- Voraussetzungen für RSF-Zusage:
  - qualitativ hochwertiges Maßnahmenpaket dem Zweck des RST entsprechend,
  - geeignetes, zeitgleiches Finanzierungsprogramm oder anderes Programm mit Maßnahmen in UCT-Qualität,
  - Restlaufzeit bei RSF-Zusage noch zumindest 18 Monate,
  - tragfähige Schulden und angemessene Kapazität zur Rückzahlung an den IWF.
- Konditionalität: Reformmaßnahmen zur Bewältigung langfristiger struktureller Herausforderungen (getrennt von der Konditionalität des gleichzeitig laufenden UCT-Programms); enge Zusammenarbeit mit Weltbank und anderen multilateralen Entwicklungsbanken vorgesehen.
- Zugangsgrenzen:
  - Norm: 75 % der Quote
  - kumulative Obergrenze: insgesamt 150 % der Quote oder 1 Mrd. SZR, wobei der jeweils niedrigere Wert gilt
- Konditionen der RSF (gestaffelte Zinsstruktur):
  - Ländergruppe A: SZR-Zinssatz + 55 Basispunkte (gedeckelt bei 2¼ %)
  - Ländergruppe B: SZR-Zinssatz + 75 Basispunkte und Bearbeitungsgebühr von 25 Basispunkten
  - Ländergruppe C: SZR-Zinssatz + 95 Basispunkte und Bearbeitungsgebühr von 50 Basispunkten
- Rückzahlung RSF: 10½–20 Jahre
- Sonstiges:
  - Vorsorgliche Verwendung: möglich
  - Laufzeit und wiederholte Inanspruchnahme: RSF-Laufzeit soll sich mit UCT-Programmlaufzeit decken; Mindestlaufzeit 18 Monate; wiederholte Inanspruchnahme vorbehaltlich Zugangsgrenzen möglich.
  - Pflicht zur gleichzeitigen Inanspruchnahme einer UCT-Vereinbarung.
- Fußnotenhinweise:
  - Am 18. Mai 2023 stimmte das Direktorium einem Zinsdeckel für RST-Kreditnehmer aus der untersten Einkommensgruppe zu.
  - Für Länder der Gruppen B und C fällt bei jeder Ziehung von Mitteln aus dem RST eine einmalige Bearbeitungsgebühr an.

### Kreditvergabe im Überblick (1. Mai 2025 – 30. April 2026)
- Gesamtneue Anträge genehmigt: rund 29 Mrd. SZR.
- Genehmigte neue Kreditvereinbarungen (GRA und PRGT, einschließlich vorsorglich abgeschlossener Vereinbarungen):
  - Zwei neue, nicht vorsorglich abgeschlossene Vereinbarungen:
    - 5,9 Mrd. SZR im Rahmen der Extended Fund Facility (GRA)
    - 455,7 Mio. SZR über die Extended Credit Facility (PRGT)
  - Drei vorsorgliche Vereinbarungen:
    - Zwei Flexible Credit Line (GRA) in Gesamthöhe von 18,9 Mrd. SZR
    - Ein Stand-By Arrangement (GRA) über 128,8 Mio. SZR
  - Zwei Mitgliedsländer bezogen Notkredite in Höhe von 456,8 Mio. SZR über das Rapid Financing Instrument (GRA).
- Ausweitung bestehender Vereinbarungen:
  - Five bestehende PRGT Extended Credit Facility Vereinbarungen wurden um 309,6 Mio. SZR aufgestockt.
  - Für zwei Mitgliedsländer genehmigte der IWF Aufstockungen im Rahmen der Extended Fund Facility um 1,1 Mrd. SZR.
- Resilience and Sustainability Facility:
  - Das Direktorium genehmigte RSF-Vereinbarungen für fünf Länder: Burkina Faso, Gambia, Jordanien, Liberia und Pakistan (Gesamtbetrag rund 1,8 Mrd. SZR).
- Bestandswerte zum Vergleich:
  - Einschließlich vor der Pandemie erteilter Zusagen betrug das Gesamtvolumen der (nicht ausgezahlten) Kreditzusagen und der ausstehenden Kredite aus dem GRA mit Stand 30. April 2026 rund 144 Mrd. SZR.
  - Entsprechender Gesamtbetrag aus dem PRGT lag bei rund 27 Mrd. SZR.

### Beispiele zur Wirkung von IWF-gestützten Programmen (Kurzbefunde)
- Armenien:
  - Durchschnittliches reales BIP-Wachstum in den letzten drei Jahren: 7 Prozent.
  - Vorsorglich abgeschlossenes Stand-By Arrangement (SBA) 2022, 2025 erfolgreich beendet.
  - Neu abgeschlossenes dreijähriges vorsorgliches SBA mit Zugang zu 100 Prozent der Quote.
- Mexiko:
  - Erstes Mitglied mit FCL 2009; nutzt FCL zur Stärkung von Reformen; Mittel wurden nicht abgerufen.
- Ruanda:
  - Haushaltskonsolidierung von etwa 2 Prozent des BIP (Konsolidierung in den Jahren nach der Pandemie).
  - Wirtschaftswachstum trotz Schocks auf etwa 7 Prozent.
  - RSF-Vereinbarung 2022–24 zielte auf längerfristige Reformen; Umsetzung sechs Monate schneller als geplant.

### Kapazitätsentwicklung (KE) — Strategie, RCDCs, Zentren und Schulungsangebot
- Strategie und Ziele:
  - KE fördert institutionelle Kapazitäten von Zentralbanken, Finanzministerien, Finanzverwaltungsbehörden, Statistikämtern und Finanzaufsichtsbehörden.
  - CDSR 2024 legt Konzept zur Modernisierung und besseren Integration der KE-Arbeit mit politischer Beratung und Programmgestaltung dar.
  - Mittelfristige Reformprioritäten: Einsatz neuer Technologien, stärkere Vor-Ort-Präsenz durch Netzwerk regionaler Zentren, intensivere Abstimmung mit Entwicklungs­partnern.
- Netzwerk und Präsenz:
  - Weltweites Netzwerk von 17 regionalen Zentren für die Kapazitätsentwicklung (RCDCs).
  - Langfristige Einsätze von Beratern vor Ort, Kurzeinsätze (vor Ort, virtuell, hybrid), Präsenzschulungen und kostenfreie Online-Kurse.
  - Direkte KE-Ausgaben werden zu rund zwei Dritteln von Geberpartnern des IWF und den Mitgliedsländern der RCDCs getragen.
- Neue bzw. angekündigte regionale Zentren und Programme:
  - Einführung eines regionalen Schulungsprogramms für Südamerika und Mexiko; Pilot in Asunción, Paraguay.
  - SEETAC (Southeast Europe Technical Assistance Center) angekündigt; Aufgaben für westliche Balkanstaaten und Moldau; Arbeitsbeginn voraussichtlich spätestens im Januar 2027; Standort Rom.
  - CICDC (China-IMF Capacity Development Center) an den Standort des Shanghai Center verlegt.
- Schulungsangebot und Digitalisierung:
  - Im GJ 2026 wurden 13 neue, frei zugängliche Online-Kurse eingeführt:
    - Vier davon auf Englisch und neun in anderen Sprachen.
    - Gesamtzahl der angebotenen Kurse stieg auf 136.
  - Microlearning-Portfolio um mehr als 75 neue, kurze On-Demand-Videos erweitert.
  - Externes Schulungsprogramm 2026 modernisiert; Einführung beispielhafter Lernpfade und neuer Taxonomie der Fortbildungsformate.
- Kernkompetenzen der KE-Arbeit: öffentliche Finanzen, Stabilität des Finanzsektors, Zentralbankgeschäfte, makroökonomische Rahmenwerke, Wirtschaftsstatistiken, Mobilisierung von Einnahmen, Verbesserung der Ausgabenpolitik, Regulierung und Aufsicht in Bereichen Fintech, digitales Geld und Modernisierung des Zahlungsverkehrs.

*Quelle: JAHRESBERICHT 2026, Internationaler Währungsfonds.*

### Part 2: Program Design (FPP.2x)

### Part 2: Program Design (FPP.2x)

### Financial Programming and Policies (FPP) — Weiterführende Themen
- Ziel: Vertiefung in Spezialgebieten, etwa dynamisch-stochastische allgemeine Gleichgewichtsmodelle, Nowcasting, Management in rohstoffreichen Ländern und regionale wirtschaftliche Integration.
- Aufgeführte Module/Kurse:
  - Monetary and Fiscal Policy Analysis with DSGE Models (DSGE)
  - Nowcasting (NWC)
  - Economic Issues in Regional Integration (ERI)
  - Online: Macroeconomic Management in Resource-Rich Countries (MRC.x)
  - Macroeconomic Management in Resource-Rich Countries (MRC)

### Vertiefung in Analyse, Prognose und Kommunikation
- Ziel: Vertiefung der Fachkompetenz in den Bereichen makroökonomische Diagnose und Prognose sowie Kommunikation der makroökonomischen Politik.
- Aufgeführte Module/Kurse:
  - Online: Macroeconomic Diagnostics (MDS.x)
  - Macroeconomic Diagnostics (MDS)
  - Online: Macroeconomic Forecasting (MF.x)
  - Macroeconomic Forecasting and Analytics (MFA)
  - Vulnerability Diagnostics (VDS)
  - Macroeconomic Policy Communication (MPC)

### Lernpfade und Programmstruktur
- Einführung beispielhafter Lernpfade zur strukturierten Führung der Teilnehmer von Grundlagen bis zu weiterführenden Themen.
- Lernpfade sind nicht verbindlich, bieten aber Orientierungshilfe für Beamte und Institutionen zur Planung von Kompetenzentwicklung und Kapazitätsstärkung.

### Kapazitätsentwicklung — Gesamtkennzahlen (GJ 2026)
- 400 Mio. US$ für praxisorientierte fachliche Beratung, Schulungen zu politischen Maßnahmen und Peer Learning
- 7 angebotene Kurssprachen
- 2 fragile und von Konflikten betroffene Staaten (Demokratische Republik Kongo und Ukraine) unter den Top-10-Empfängern von KE-Maßnahmen
- 23 010 Teilnehmer des Online-Lernprogramms
- 2 987 KE-Projekte mit 1 655 Experten, Unterstützung von 163 IWF-Mitgliedsländern
- 519 Durchgeführte Kurse
- 17 253 Teilnehmende Beamte

*Quellen: Capacity Development Management and Administration Program des IWF; Berechnungen des IWF-Stabs.*

### Kapazitätsentwicklung nach Region (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben)
- Afrika südlich der Sahara: 36
- Asien und Pazifik: 21
- Naher Osten und Zentralasien: 17
- Westliche Hemisphäre: 11
- Multiregional: 8
- Europa: 7

### Kapazitätsentwicklung nach Länder-Einkommensgruppe (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben)
- Einkommensschwache Entwicklungsländer: 50
- Aufstrebende Volkswirtschaften und Volkswirtschaften mit mittlerem Einkommen: 47
- Fortgeschrittene Volkswirtschaften: 3

### Kapazitätsentwicklung nach Thema (GJ 2026, in % der Gesamtausgaben)
- Öffentliche Finanzen: 48
- Währungs- und Finanzsysteme: 20
- Makroökonomische Rahmenwerke: 15
- Statistik: 11
- Rechtsrahmen: 6

### Schulungen — Teilnehmende nach Herkunftsregion (GJ 2026; Teilnehmerzahl)
- Grafische Aufschlüsselung nach Regionen aufgeführt (Asien und Pazifik; Afrika südlich der Sahara; Naher Osten und Zentralasien; Westliche Hemisphäre; Europa).

### Schulungen — Teilnahme nach Einkommensgruppe (GJ 2026; Teilnehmerzahl)
- Teilnehmerzahlen (nach Balkendiagrammangaben):
  - 6 825
  - 5 764
  - 4 566
  - 3 069
  - 2 389
  - 1 465
  - 725
  - 9 517

### Partner und Empfänger (GJ 2022–26 / GJ 2026)
- Top-10-Partner des IWF im Bereich KE (Beiträge in US-Dollar während der letzten fünf Jahre, GJ 2022–26):
  1. Japan
  2. Europäische Union
  3. Saudi-Arabien
  4. Schweiz
  5. China
  6. Indien
  7. Kuwait
  8. Deutschland
  9. Frankreich
  10. Niederlande

- Top-10-Empfänger von KE-Arbeit des IWF (GJ 2026, Rangfolge nach in Anspruch genommener KE-Arbeit, in US-Dollar):
  1. Ukraine
  2. Sri Lanka
  3. Demokratische Republik Kongo
  4. Ghana
  5. Gambia
  6. China
  7. Uganda
  8. Liberia
  9. Kenia
  10. Usbekistan

- Top-10-Länder nach Schulungsteilnahme (GJ 2026, Rangfolge nach Teilnehmerwochen):
  1. Indonesien
  2. Kamerun
  3. Indien
  4. China
  5. Bangladesch
  6. Sri Lanka
  7. Kenia
  8. Usbekistan
  9. Pakistan
  10. Ukraine

Hinweis: Teilnehmerwochen = Teilnehmeranzahl multipliziert mit der Kursdauer.

### Themen- und Länderfonds für die KE-Arbeit des IWF (Stand: 30. April 2026)
- Anti–Money Laundering/Combating the Financing of Terrorism (AML/CFT): Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea, Luxemburg, Niederlande, Saudi-Arabien, Schweiz, Vereinigtes Königreich
- Data for Decisions (D4D) Fund: China, Deutschland, Japan, Korea, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweiz
- Debt Management Facility (DMF) (gemeinsam mit der Weltbank): Afrikanische Entwicklungsbank, Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
- Financial Sector Stability Fund (FSSF): China, Deutschland, Korea, Luxemburg, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz
- Global Public Finance Partnership (GPFP): Belgien, Dänemark, Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Japan, Korea, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich
- Somalia Country Fund: Europäische Union, Italien, Kanada, Saudi-Arabien, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Ukraine Capacity Development Fund: Europäische Union, Finnland, Irland, Japan, Kanada, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Schweiz, Slowakische Republik

Hinweis: Partner stehen für unterzeichnete Vereinbarungen, von den Gebern genehmigte Zuweisungen und Phasenübertragungen mit Stand vom 30. April 2026.

*Internationaler Währungsfonds, Jahresbericht 2026.*

### 30. April 2026.

### german-imf-annual-report-2026 - 30. April 2026

### Regionale Zentren des IWF für die Kapazitätsentwicklung
- Tabelle 2.5 listet regionale Zentren und ihre Partner sowie berechtigte Mitgliedsländer; ausgewählte Einträge:
  - Africa Training Institute (ATI): Partner China, Europäische Union, Mauritius (Gastgeber), Saudi-Arabien; zur Teilnahme sind 45 Länder der Region Afrika südlich der Sahara berechtigt.
  - Caribbean Regional Technical Assistance Centre (CARTAC): Gastgeber Barbados; berechtigte Teilnehmer: Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Curaçao, Dominica, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, Sint Maarten, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln.
  - CCAMTAC (Caucasus, Central Asia, and Mongolia Regional Capacity Development Center): Gastgeber Kasachstan; berechtigte Teilnehmer: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisische Republik, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan.
  - IMF-Singapore Regional Training Institute (STI): Gastgeber Singapur; zur Teilnahme sind 38 Länder der Region Asien und Pazifik berechtigt.
  - Joint Vienna Institute (JVI): Gastgeber Österreich; zur Teilnahme sind 31 Länder (30 Länder Zentral-, Ost- und Südosteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie der Iran) berechtigt.
  - Middle East Center for Economics and Finance (CEF): Gastgeber Kuwait; zur Teilnahme sind die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga berechtigt.
  - Pacific Financial Technical Assistance Center (PFTAC): Gastgeber Fidschi; berechtigte Teilnehmer: Cook-Inseln, Fidschi, Kiribati, Marshall-Inseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.
  - AFRITAC-Regionen (Central, East, South, West, West 2) sowie SARTTAC: je aufgeführte Gastgeber und Listen berechtigter Mitgliedsländer.

- Hinweis: Der IWF bietet zudem Kurse im Rahmen regionaler Schulungsprogramme und am Hauptsitz in Washington, DC an; Partnerangaben entsprechen unterzeichneten Vereinbarungen, genehmigten Zuweisungen und Phasenübertragungen mit Stand vom 30. April 2026.

### Internationale Zusammenarbeit, Beitrag in Foren und Krisenkoordination
- Der IWF beteiligt sich aktiv an internationalen Foren, insbesondere:
  - G20 Finance Track (unter G20-Vorsitz Südafrikas 2025): regelmäßige Beiträge zu den Arbeitsgruppen „Framework“ und „International Financial Architecture“; Analysen zu Weltwirtschaft, Finanzsektor, Schuldenanfälligkeiten, Kapitalströme, globales finanzielles Sicherheitsnetz und Mobilisierung inländischer Ressourcen.
  - Global Sovereign Debt Roundtable: technische Unterstützung bei laufenden Umschuldungsverfahren und Verbesserung des Prozesses der Schuldenrestrukturierung.
  - Drei-Säulen-Ansatz gemeinsam mit der Weltbank: Unterstützung von Ländern mit starker Reformagenda und tragfähiger Verschuldung, wenn kurzfristige Finanzierungsprobleme wachs- tumsfördernde Investitionen einschränken.
  - G20-Vorsitz der USA 2026: Schwerpunkt Wachstum, globale Ungleichgewichte und Verschuldung; Analysen zu Ursachen und Auswirkungen globaler Ungleichgewichte und Empfehlungen für Strukturreformen.
  - Finance Track der G7: politische Beratung und Updates zu globalen volks- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen sowie zu globalen Ungleichgewichten.

- Krisenkoordination:
  - 2022: Koordinierungsgruppe mit Weltbank, Welternährungsprogramm und WTO zur Bekämpfung von Ernährungsunsicherheit.
  - April 2026: Koordinierungsgruppe im Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen Osten, mit Vertretern der Internationalen Energieagentur, der Weltbank und der WTO; Aufgaben: Austausch von Daten und Einschätzungen zu wirtschaftlichen und energiebezogenen Auswirkungen, Koordination politischer Beratung, Einschätzung von Finanzierungsbedarf und Bereitstellung von Finanzhilfe.
  - Direktoriumsebene (GJ 2026): Zusammenarbeit mit Weltbank, WTO, FSB und Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zur Stärkung Kohärenz in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Handel und Entwicklung.

### Führung, Organisation und Personal (Stand: 30. April 2026)
- Exekutivdirektorium: besteht aus 25 gewählten Exekutivdirektorinnen und -direktoren sowie der Geschäftsführenden Direktorin, die den Vorsitz innehat.
- Geschäftsführung: Geschäftsführende Direktorin Kristalina Georgieva; Erster Stellvertretender Geschäftsführender Direktor Dan Katz; Stellvertretende Geschäftsführende Direktoren Nigel Clarke, Kenji Okamura, Bo Li.
- Auflistung von Exekutivdirektoren, Stellvertretern und Zuständigkeitsländern wird für die Periode mit Stand 30. April 2026 angegeben.
- Führungswechsel mit Wirkungsterminen (im Anmerkungsbereich des Führungsversands): Zeine Zeidane trat mit Wirkung vom 4. Mai 2026 die Nachfolge von Abebe Selassie als Leiter der Abteilung Afrika an; Mateusz Szczurek trat mit Wirkung vom 27. Juli 2026 die Nachfolge von Alfred Kammer als Leiter der Abteilung Europa an; Silvana Tenreyro trat mit Wirkung vom 10. August 2026 die Nachfolge von Pierre-Olivier Gourinchas als Leiterin der Abteilung Forschung an; Tobias Adrian schied per 31. August 2026 aus dem IWF aus.

### Haushalt, Ausgaben und Investitionen (GJ 2026 und Ausblick)
- Vom Exekutivdirektorium genehmigte Haushaltsposten:
  - Netto-Verwaltungshaushalt für GJ 2026: 1 552 Mio. US$ (Dollarwert des GJ 2026).
  - Rahmen für den Verwaltungshaushalt (brutto) für GJ 2026: 1 991 Mio. US$.
  - Investitionshaushalt genehmigt: 133 Mio. US$ (Verfügbarkeit über drei Jahre).
  - Enthaltene Posten: externe Rückerstattungen für Kapazitätsentwicklung in Höhe von 296 Mio. US$; IWF-finanzierter Übertrag aus Vorjahren 73 Mio. US$; extern finanzierter Übertrag 8 Mio. US$.
- Ausführung:
  - Verwaltungsausgaben im GJ 2026: insgesamt 1 505 Mio. US$; das entspricht 97 Prozent des genehmigten Nettobudgets bzw. 97,5 Prozent des allgemeinen Haushalts.
  - Investitionsausgaben im GJ 2026: 130 Mio. US$ (Erhöhung um 2,4 Prozent). Davon:
    - 56 Mio. US$ direkte ausstattungsbezogene Investitionen.
    - 74 Mio. US$ Ausgaben im IT-Bereich.
- Ausgabenverteilung:
  - Direkte Länderarbeit (bilaterale Überwachung, Finanzhilfe und direkte Kapazitätsentwicklung) machte im GJ 2026 weiterhin etwa die Hälfte der Gesamtausgaben des IWF aus.
  - Etwa ein Drittel der Ausgaben entfiel auf multilaterale Überwachung, politische Beratung und Analyse sowie auf Governance und Finanzen des IWF.
- Haushaltszukunft:
  - Für GJ 2027 genehmigter Netto-Verwaltungshaushalt: 1 601 Mio. US$ (1 559 Mio. US$ in Dollarwerten des GJ 2026).
  - Haushaltsaufstellung beruht auf Grundsätzen von Agilität und Disziplin sowie einer Neugewichtung der Prioritäten und Effizienzsteigerungen.

- Auszüge aus Tabelle 3.1 (Auswahl, in Mio. US-Dollar):
  - Vom Fonds finanziert, brutto (GJ 2026): 1 694
  - Verwaltungshaushalt, netto (GJ 2026): 1 552
  - Von Dritten finanziert, brutto (GJ 2026): 296
  - Rahmen des Verwaltungshaushalts, brutto (GJ 2026): 1 991
  - Investitionshaushalt (GJ 2026): 133
  - Investitionsbudget Aufschlüsselung (GJ 2026): Ausstattung 56; IT-intensive Projekte 74
  - Nachrichtlich: Übertrag (Ist-Wert) 73

### Einkommensmodell, Gebühren, Nettoertrag und Ergebnisverwendung
- Einkommensquellen:
  - Haupteinnahmequelle: Gebühren auf ausstehende Kredite (Zinseinnahmen und Aufschläge).
  - Zusätzliche Einnahmen: Kapitalerträge aus dem Anlagekonto (Fixed-Income Subaccount und Endowment Subaccount), Servicegebühren, Bereitstellungs- und Sondergebühren.
- Gebühren- und Aufschlagspolitik:
  - Direktorium beschloss im Oktober 2024 eine Senkung der Marge auf den Gebührensatz von 100 Basispunkten auf 60 Basispunkte über dem SZR-Zinssatz mit Wirkung vom 1. November 2024 für den Rest des GJ 2025 und für GJ 2026.
  - Im April 2026 einigte sich das Direktorium darauf, die Marge im GJ 2027 und GJ 2028 bei 60 Basispunkten zu belassen.
  - Servicegebühr auf jede Kreditziehung aus dem GRA: 0,5 Prozent.
  - Für die ersten sechs Monate fälliger Gebühren werden Sondergebühren erhoben.
- Nettoertrag und Gesamtergebnis (GJ 2026):
  - Nettoertrag des GRA: 1,9 Mrd. SZR (2,6 Mrd. US$).
  - Kapitalertrag (netto) vom Anlagekonto an den GRA: 984 Mio. SZR (1,3 Mrd. US$).
  - Übertrag an den Interim Placement Administered Account: 1,38 Mrd. SZR (1,9 Mrd. US$) gemäß Verteilungsrahmen vom Oktober 2024.
  - Erträge aus Fixed-Income Subaccount: 833 Mio. SZR (1,1 Mrd. US$).
  - Auszahlung aus Endowment Subaccount an den GRA zur Deckung der Verwaltungskosten: 151 Mio. SZR (208 Mio. US$).
  - Gesamtergebnis für GJ 2026: 4,8 Mrd. SZR (6,5 Mrd. US$).
  - Enthaltene einbehaltene Erträge des Anlagekontos: 1 Mrd. SZR (1,3 Mrd. US$).
  - Gewinn aufgrund Neubewertung von Pensionsplänen nach IFRS: 1,9 Mrd. SZR (2,6 Mrd. US$).

- Darstellung des Einkommensmodells und der Verwendung:
  - Einnahmen dienen der Deckung von Verwaltungsaufwendungen, Rücklagenbildung, Dividenden für Mitglieder (Debatte über Dividendenpolitik noch nicht abgeschlossen) und der Kostendeckung für konzessionäre Kredite.

### Quoten, Bereitstellung von Mitteln und Quotenüberprüfung
- Allgemeines:
  - Der IWF verfügt über rund 1 Bio. US$ zur Unterstützung seiner Mitglieder über nicht konzessionäre Kredite.
  - Der IWF hat 191 Mitgliedsländer.
  - Zusammengenommen belaufen sich die Quotenmittel auf 476 Mrd. SZR (rund 653 Mrd. US$).
- 16. Allgemeine Quotenüberprüfung (Verfahren und Status):
  - Am 7. November 2023 schlug das Direktorium eine Quotenerhöhung um 50 Prozent vor.
  - Am 15. Dezember 2023 schloss der Gouverneursrat die 16. Allgemeine Quotenüberprüfung ab und erteilte seine Zustimmung zur vorgeschlagenen Erhöhung der Quoten um 50 Prozent, d. h. um 238,6 Mrd. SZR bzw. 327,4 Mrd. US$ auf insgesamt 715,7 Mrd. SZR (982 Mrd. US$).
  - Bedingungen für Inkrafttreten der Quotenerhöhung in der Resolution:
    - Zustimmung schriftlich von Mitgliedern, auf die mit Stichtag 7. November 2023 mindestens 85 Prozent der Gesamtquoten entfallen; Frist für Empfang der Zustimmungen ursprünglich 15. November 2024 (Direktorium kann diese Frist verlängern).
    - NKV-Teilnehmer müssen die für die Umsetzung der NKV-Reduktion erforderliche Zustimmung erteilt haben.
  - Verlängerungen der Frist für Zustimmungen:
    - Am 7. November 2025 verlängerte das Direktorium die Frist bis zum 15. Mai 2026.
    - Am 8. Mai 2026 stimmte das Direktorium einer weiteren sechsmonatigen Verlängerung bis zum 15. November 2026 zu.
- Rolle und Auswirkungen der Quote:
  - Die Quote bestimmt maßgeblich die Mittelbereitstellung eines Mitglieds, den maximalen Kreditrahmen unter normalen Zugangbedingungen, den Stimmanteil (1 Stimme pro 100 000 SZR der Quote plus Basisstimmen) sowie den Anteil an allgemeinen SZR-Zuteilungen.
  - Durch Umsetzung der Quotenerhöhung wird die Abhängigkeit des IWF von geliehenen Mitteln verringert und die vorrangige Rolle der Quoten für die Kreditvergabekapazität des IWF gestärkt.
- Hinweise zur Quotenhistorie:
  - Bei neun früheren Allgemeinen Quotenüberprüfungen lagen die Erhöhungen zwischen 31 und 100 Prozent; bei sieben Überprüfungen war keine Erhöhung erforderlich.
  - Elemente von Quotenerhöhungen können anteilige, selektive und Ad-hoc-Elemente umfassen.

*Quelle: Jahresbericht 2026 des Internationalen Währungsfonds, Stand: 30. April 2026.*

### 14. Allgemeinen Überprüfung vereinbarte) Ver-

### 14. Allgemeinen Überprüfung vereinbarte) Ver-

### Erfüllung der Quotenerhöhung
- Die Verdoppelung der Quoten von etwa 238,5 Mrd. SZR (rund 327,2 Mrd. US$) auf 477 Mrd. SZR (etwa 654,5 Mrd. US$) waren am 26. Januar 2016 erfüllt.
- Mit Stand 30. April 2026 hatten alle bis auf zwei IWF-Mitglieder ihre Quoten eingezahlt, was mehr als 99 Prozent der gesamten Quotenerhöhung entsprach.
- Folglich beliefen sich die Quotenmittel auf insgesamt 476 Mrd. SZR (rund 653 Mrd. US$).

### Fristverlängerung und Zustimmung zu Quotenerhöhungen
- Damit wird auch die Frist für die Zustimmung zu Quotenerhöhungen im Rahmen der 14. Überprüfung verlängert.

### Aufnahme von Mitteln durch den IWF (NKV und BKV)
- Der IWF ist primär eine auf Quotenzahlungen basierende Institution; ergänzend spielen jedoch über Neue Kreditvereinbarungen (NKV) und Bilaterale Kreditvereinbarungen (BKV) aufgenommene Mittel weiterhin eine zentrale Rolle.
- NKV und BKV dienen als zweite bzw. dritte Verteidigungslinie nach den Quoten.
- Bei den NKV handelt es sich um eine Reihe von Kreditvereinbarungen mit 40 Teilnehmern, die aktuell einen Gesamtbetrag von 364 Mrd. SZR bereitstellen.
- Bei Inkrafttreten der 16. Überprüfung wird dieser Gesamtbetrag jedoch auf rund 303 Mrd. SZR reduziert.
- Die aktuelle fünfjährige NKV-Periode begann am (Text endet hier).

*IWF Jahresbericht 2026*

### 1. Januar 2026 und läuft bis Ende 2030. Über NKV kön-

### JAHRESBERICHT 2026 — TEIL 3: ÜBER DEN IWF

### NKV, BKV und Kreditvergabekapazität
- Der IWF kann über NKV Kredite vergeben, wenn die Mittel des IWF ergänzt werden müssen, um eine Beeinträchtigung des internationalen Währungssystems abzuwenden oder zu bewältigen.
- Für eine Aktivierung der NKV bedarf es der Zustimmung von stimmberechtigten Teilnehmern, die zusammen für zumindest 85 Prozent der über alle Kreditvereinbarungen geleisteten Beiträge stehen.
- Im Zeitraum April 2011 bis Februar 2016 wurden die NKV zehn Mal aktiviert, zuletzt im Februar 2016.
- Die BKV dienen nach Quoten und NKV als dritte Verteidigungslinie.
  - Die mit 2020 geführte Runde der BKV trat am 1. Januar 2021 in Kraft und sollte ursprünglich bis 31. Dezember 2023 laufen; sie wurde per Direktoriumsbeschluss im Mai 2023 und mit Zustimmung der BKV-Gläubiger um ein Jahr bis 31. Dezember 2024 verlängert.
  - Eine Regelung zur Anpassung bzw. Verlängerung der BKV über das Jahr 2024 hinaus wurde vom Direktorium im Rahmen der 16. Überprüfung im März 2024 vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger gebilligt.
  - Die BKV dienen als Übergangslösung, bis je nach Präferenz der einzelnen Gläubiger entweder die Quotenerhöhung im Rahmen der 16. Überprüfung in Kraft tritt oder die Höchstlaufzeit Ende 2027 endet.
  - Mit Stand 30. April 2026 belief sich der Gesamtbetrag, der dem IWF dank der Verlängerung von 39 BKV über das Ende des Jahres 2024 hinaus zur Verfügung gestellt wurde, auf rund 136,6 Mrd. SZR.
- Aktivierungsvoraussetzungen für BKV:
  - Aktivierung nur möglich, wenn die anderweitig für Finanzierungen verfügbaren Mittel des IWF den Schwellenwert von 100 Mrd. SZR unterschreiten und die NKV entweder bereits aktiviert wurden oder keine ungebundenen NKV-Mittel zur Verfügung stehen.
  - Für eine Aktivierung der BKV bedarf es der Zustimmung von bilateralen Gläubigern, die für 85 Prozent der gesamten Kreditzusagen stehen.

### Sonderziehungsrechte (SZR)
- SZR sind eine Werteinheit und zählen zu den internationalen Währungsreserven; sie gewähren potenziellen Anspruch auf Umtausch gegen frei verwendbare Währungen der IWF-Mitgliedsländer.
- Der SZR-Korb besteht aus fünf Währungen: US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund Sterling.
  - Die letzte Überprüfung des Korbes wurde im Mai 2022 abgeschlossen; der aktualisierte Korb gilt seit 1. August 2022.
- Mit Stand 30. April 2026 beliefen sich die den Mitgliedern zugeteilten Mittel auf insgesamt 660,8 Mrd. SZR (rund 906,6 Mrd. US$).
  - Davon entfielen 456,5 Mrd. SZR (etwa 650 Mrd. US$) auf die größte SZR-Zuteilung in der Geschichte des IWF, die im August 2021 erfolgt war.
- Maßnahmen zur Verstärkung der Wirkung der Zuteilung:
  - Aufforderung des IWF an Länder mit starker Auslandsposition zur freiwilligen Weitergabe von SZR an die bedürftigsten Länder; einige Mitglieder folgten und stockten damit PRGT- und RST-Mittel auf.
  - Am 10. Mai 2024 genehmigte das Direktorium die Verwendung von SZR für den Ankauf hybrider Kapitalinstrumente von vorgeschriebenen Inhabern.
  - Die genehmigte Transaktion ergänzt sieben bereits zugelassene SZR-Geschäfte: Begleichung von Verbindlichkeiten, Kredite, Finanzierungszusagen, Überweisungen als Sicherheit, Swaps, Termingeschäfte und Spenden.

### Rückstände gegenüber dem IWF und strategische Instrumente
- Seit der Begleichung der überfälligen Verbindlichkeiten durch den Sudan im Juni 2021 wurden gegenüber dem IWF keine langanhaltenden Rückstände verzeichnet.
- Der IWF verfolgt eine verstärkte kooperative Strategie zur Vermeidung und Begleichung von Zahlungsrückständen mit drei Elementen: vorbeugende Maßnahmen, verstärkte Zusammenarbeit und Korrekturmaßnahmen.
  - Vorbeugende Maßnahmen umfassen: Überwachung der Wirtschaftspolitik, Auflagen für die Verwendung von IWF-Mitteln, Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit, Sicherheitsbewertungen von Zentralbanken und technische Hilfe.
  - Verstärkte Zusammenarbeit beinhaltet Staff-Monitored Programs zur Unterstützung bei Umsetzung von Maßnahmen und fristgerechter Zahlung.
  - Wenn Mitglieder nicht aktiv mit dem IWF an der Begleichung der Rückstände arbeiten, können Korrekturmaßnahmen mit zunehmend straffen Fristen zum Einsatz kommen.

### Rechenschaftspflicht, Transparenz und Direktoriumsausschüsse
- Der IWF verfügt über ein System der gegenseitigen Kontrolle einschließlich interner und externer Prüfungen, Risikomanagement und Evaluierung.
- Ausschüsse des Direktoriums sind Beratungsorgane, nicht Beschlussorgane; das Plenum des Direktoriums hat Beschlusskompetenz.
  - Besetzung der Ausschüsse erfolgt alle zwei Jahre; Kriterien: geografische Ausgewogenheit, Geschlechterbalance, verpflichtende Rotation, Kontinuität und angemessene Lastenverteilung.
  - Ausschüsse und Aufgaben (Auswahl):
    - APC: Unterstützung bei Agenda und Verfahren des Direktoriums.
    - CAM: Erörterung administrativer Belange und Haushaltsvorschläge für Büros der Exekutivdirektoren.
    - EC (Ethikausschuss): Beratung zu Verhaltenskodex des Direktoriums; fünf Exekutivdirektoren bilden Ausschuss; Wahl von Vorsitz, vier Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern für zwei Jahre.
    - EVC: Beobachtung der Evaluierungsfunktion des Fonds und Beratung des Direktoriums; Prüfung des Jahresberichts zusammen mit Ad-hoc-Mitarbeitern.
    - LC: Zusammenarbeit mit Weltbank, WTO und anderen internationalen Organisationen; Beitrag zur Kohärenz in Wirtschaft, Finanzen, Handel und Entwicklung.
    - PC: Pensionsfragen; Mitglieder: Geschäftsführende Direktorin (von Amts wegen), vier gewählte Direktoriumsmitglieder, ein von der Geschäftsführenden Direktorin ernanntes Belegschaftsmitglied und ein gewähltes Belegschaftsmitglied.
    - ASC: Auswahl geeigneter Kandidatinnen/Kandidaten für externen Rechnungsprüfungsausschuss.
    - Arbeitsgruppe zur Geschlechtervielfalt: Beratungsgremium zur Förderung weiblicher Vertretung und Inklusion im Direktorium.

### System der gegenseitigen Kontrolle, interne und externe Prüfungen
- Externe Prüfung: Unabhängiger externen Rechnungsprüfungsausschuss (EAC) beaufsichtigt die jährliche externe Prüfung der Jahresabschlüsse des IWF und das Rahmenwerk für interne Prüfungen; der EAC ist unabhängig und dem Gouverneursrat unterstellt.
- Office of Internal Audit (OIA):
  - Aufgaben: Bewertung der Governance, Risikomanagementverfahren und interner Kontrollmechanismen; Optimierung von Geschäftsprozessen durch Beratung zu bewährten Praktiken.
  - OIA ist direkt der Geschäftsführenden Direktorin unterstellt und hat eine funktionale Berichtslinie an den EAC.
  - Im Jahr 2026 prüfte das OIA mehrere Schlüsselbereiche, u. a. Management des Anlagekontos und der Trust Investment Assets, administrative Aspekte der Experten für langfristige technische Hilfe, Schutz der „Kronjuwelen“ des IWF und Beschaffungsprozesse.
  - OIA veröffentlichte seinen 15. periodischen Überwachungsbericht (PMR) zu Management Implementation Plans als Reaktion auf IEO-Empfehlungen; die Umsetzungsquote lag mit der im 14. PMR vergleichbar und über dem Durchschnitt der letzten sieben PMR-Zyklen.

### Risikorücklagen und Finanzrisikomanagement
- Risikorücklagen (bereinigte Salden in allgemeinen Rücklagen und Sonderrücklagen) dienen als Puffer gegen potenzielle Verluste aus Kredit- und Einkommensrisiken sowie anderen finanziellen Risiken.
- Mittelfristiges Ziel für die Risikorücklagen von 25 Mrd. SZR wurde zum Ende des GJ 2024 erreicht.
- Direktoriumsüberprüfung am 20. März 2026:
  - Weitgehende Einigkeit, dass das derzeitige Ziel von 25 Mrd. SZR in Verbindung mit anderen Elementen des Rahmenwerks und IFRS 9 weiterhin soliden finanziellen Schutz bietet.
  - Die meisten Direktoren sprachen sich für die Beibehaltung der mittelfristigen Zielvorgabe von 25 Mrd. SZR aus; einige wenige befürworteten eine Anhebung.
  - Weitgehende Einigkeit über die Beibehaltung der derzeitigen Untergrenze für die Risikorücklagen bei 20 Mrd. SZR.
- Mit Stand 30. April 2026 beliefen sich die Risikorücklagen auf 26,3 Mrd. SZR (36,1 Mrd. US$).

### Management von Unternehmensrisiken
- Das Office of Risk Management (ORM) stellt die zweite Verteidigungslinie in der Risiko-Governance-Architektur des IWF dar.
- Aufgaben und Wirkungen des ORM:
  - Unabhängige Risikoüberwachung und Überprüfung der ersten Verteidigungslinie gegen Unternehmensrisiken.
  - Einheitliche Erkennung, Bewertung und Steuerung der wichtigsten Risiken über alle Tätigkeitsbereiche des IWF.
  - Umsetzung des Rahmenwerks für Unternehmensrisikomanagement und der Risikotoleranzerklärungen fördert klarere Risikoverfahren, verbesserte Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie einen IWF-weiten, strukturierten Ansatz für Risikomanagement.
  - Aggregation institutioneller Risiken und Erstellung vorausschauender Analysen zur Unterstützung von Geschäftsführung und Direktorium bei risikobewussten Entscheidungen.

### Unabhängiges Evaluierungsbüro (IEO) — Aus Erfahrung lernen
- Das IEO unterzieht die Tätigkeit und Vorgehensweise des IWF unabhängigen Bewertungen; es agiert vollständig unabhängig von Geschäftsführung und Belegschaft und handelt eigenständig gegenüber dem Direktorium.
- Aufgaben und 2026-Aktivitäten:
  - Förderung einer Lernkultur im IWF und Stärkung der Glaubwürdigkeit des Fonds.
  - Im GJ 2026: Abschluss der Evaluierung zur finanzpolitischen Beratung; laufende Evaluierungen zu Klimawandel und zum Engagement des IWF bei Schuldenproblemen in einkommensschwachen Ländern.
  - Veröffentlichung der ersten Evaluierungsrichtlinie mit Darstellung und Aktualisierung des grundlegenden Rahmens.
  - Ankündigung von zwei neuen Evaluierungen für 2026: geldpolitische Beratung durch den IWF und politökonomische Überlegungen in der Arbeit des IWF.

### Ethisches Verhalten und Ethikbüro (ETO)
- Der IWF verfügt über ein umfassendes Ethik-Regelwerk; das Ethics Office (ETO) berät Geschäftsführung und Personalabteilung und bietet der Belegschaft Informationen, Schulungen und vertrauliche Beratung.
- Zuständigkeiten des ETO:
  - jährliche Zertifizierung im Bereich ethisches Verhalten und Grundwerte;
  - Programm zur Offenlegung der Finanzen für die Belegschaft;
  - Beauftragter bei institutionellen Interessenkonflikten.
- Im GJ 2026 wurde die IWF-weit verpflichtende Ethikschulung (alle drei Jahre) neu aufgestellt; das ETO reagierte zudem auf deutlich gestiegene Nachfrage nach Ad-hoc-Ethikschulungen am Hauptsitz und in Auslandsbüros.

### Dialog mit der Gesellschaft
- Der IWF sucht regelmäßig Gespräch mit Privatwirtschaft, Medien, Wissenschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parlamentariern und jungen Führungspersönlichkeiten, um seine Vorgehensweise darzulegen und von anderen zu lernen und so die Treffsicherheit seiner politischen Empfehlungen zu erhöhen.

### Sicherungsbewertungen von Zentralbanken und fiskalische Sicherungen
- Von 2000 bis Ende April 2026 wurden 414 Bewertungen zu 106 Zentralbanken durchgeführt.
  - Vier davon wurden im GJ 2026 fertiggestellt; acht Bewertungen liefen zum Ende des GJ 2026 noch.
- Der IWF überwacht die Fortschritte bei Umsetzung von Empfehlungen so lange, wie Kredite beim IWF ausstehen; derzeit werden rund 73 Zentralbanken überwacht.
- Seminare zu Sicherungsvorkehrungen wurden regional durchgeführt; im GJ 2026 behandelten drei regionale Seminare international führende Praktiken.
- Fiskalische Sicherungsbewertungen werden durchgeführt, wenn ein Mitglied außergewöhnlichen Zugang zu IWF-Mitteln beantragt und mindestens 25 Prozent der Mittel in die Finanzierung des Staatshaushalts fließen sollen oder insgesamt ein hohes Kreditengagement vorliegt.

- Inhalte der Sicherungsbewertung umfassen sechs Bereiche:
  1) Governance-Vorkehrungen
  2) Externer Prüfungsmechanismus
  3) Rechtliche Strukturen und Autonomie
  4) Rahmenwerk Finanzberichterstattung
  5) Interner Prüfungsmechanismus
  6) System der internen Kontrolle

### Corporate Citizenship und Giving Together (philanthropische Aktivitäten)
- Nachhaltigkeit:
  - Integration des Nachhaltigkeitskonzepts in das Kerngeschäft des IWF führte 2026 zu deutlich gesenktem Energieverbrauch und reduziertem Abfallaufkommen.
  - ISO 20121-Rezertifizierung für nachhaltiges Veranstaltungsmanagement wurde im Februar 2026 zum dritten Mal in Folge erfolgreich abgeschlossen.
  - Einsatz energieeffizienter Technologien und Geräte in allen Gebäuden des IWF-Hauptsitzes senkte Energieverbrauch und verbesserte Betriebseffizienz.
- Giving Together (philanthropisches Programm):
  - Beiträge von aktiven und pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden ganzjährig zu 50 Prozent vom IWF aufgestockt; jährliche zweimonatige Giving-Kampagne im Herbst mit 100 Prozent Aufstockung.
  - Ehrenamtliches Engagement im GJ 2026:
    - 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisteten bei 16 Anlässen mit 8 Themenschwerpunkten insgesamt 463 Stunden ehrenamtliche Arbeit.
    - Fünf Blutspendenaktionen im GJ 2026: 260 Spenderinnen und Spender sammelten 170 Blutkonserven, ausreichend zur Rettung von bis zu 510 Menschenleben.
  - Giving-Kampagne Herbst (Motto „Together We Prosper“):
    - Mit Aufstockung durch den Fonds wurden 3 166 308,17 US$ an Spendengeldern aufgebracht.
    - Beteiligung der Belegschaft: 65,71 Prozent (höchste Beteiligung seit Bestehen der Kampagne).
    - Gesamtbeteiligte: 2 437 aktive und 322 pensionierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  - Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe: Über vier Spendenaktionen wurden insgesamt 200 000 US$ gesammelt für Pakistan, Südostasien, Karibik (Hurrikan Melissa) und Menschen infolge des Kriegs im Nahen Osten.
  - Zuschüsse und Spenden des Fonds und der Geschäftsführung im GJ 2026:
    - 45 Förderungen über insgesamt 634 950 US$ an gemeinnützige Organisationen in der Region Washington, DC und darüber hinaus.
    - Spenden des Fonds: mehr als 75 000 US$ an lokale Partner.
    - Spenden der Geschäftsführung im Rahmen von Einsätzen in Burkina Faso, Fidschi, Gambia und Sri Lanka: 60 000 US$.
    - Zusätzliche Fonds-Spenden an lokale und internationale Organisationen: 60 000 US$.
- Giving Together: GJ 2026 in Zahlen
  - 5 128 679 US$ — Gesamtbetrag
  - 200 000 US$ — Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe
  - 634 950 US$ — Fördermittel
  - 75 000 US$ — Spenden des Fonds
  - 60 000 US$ — Spenden der Geschäftsführung
  - 1 580 — Gesamtzahl der weltweit unterstützten Organisationen
  - 463 — Ehrenamtliche Arbeit in Stunden
  - 170 — Blutkonserven
  - 510 — Durch Blutspendenaktionen gerettete Menschenleben
  - 65,71 % — Rekordbeteiligung der Mitarbeiter

### Mitarbeiter, Leitbild und Arbeitskultur
- Personalstrategie des IWF zielt auf Anwerbung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter, Schaffung eines bereichernden und inklusiven Arbeitsumfelds und Verbesserung bei Talentförderung und -management.
- Prioritäten umfassen: geografische Ausgewogenheit, Strategie für Barrierefreiheit und Inklusion, Nachfolgeplanung, Rechenschaftspflicht von Führungskräften und organisatorische Effektivität.

*Quelle: Internationaler Währungsfonds, Jahresbericht 2026 — Teil 3: Über den IWF*

### 1. August 2026

### Jahresbericht des Exekutivdirektoriums des IWF — Geschäftsjahr bis 30. April 2026

### Einleitung und formelle Einreichung
- Die Geschäftsführende Direktorin und Vorsitzende des Exekutivdirektoriums, Kristalina Georgieva, legte dem Gouverneursrat den Jahresbericht des Exekutivdirektoriums für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr vor.
- Bezugnahme auf rechtliche Grundlage: Artikel XII Abschnitt 7 Buchstabe a des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds und Paragraph 10 der Satzung des IWF.

### Jahresabschluss, geprüfte Abschlussunterlagen und externe Prüfung
- Die geprüften Jahresabschlüsse der Allgemeinen Abteilung, der SZR-Abteilung und der vom IWF verwalteten Konten betreffen das am 30. April 2026 abgelaufene Geschäftsjahr.
- Die geprüften Jahresabschlüsse werden gemeinsam mit den Berichten der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Anhang VI sowie unter IMF.org/AR2026 vorgestellt.
- Der Prozess der externen Rechnungsprüfung wurde durch das External Audit Committee gemäß Paragraph 20 Buchstabe c der IWF-Satzung überwacht.
- Aktuelle Mitglieder des External Audit Committee:
  - Teruhisa Tamai (Vorsitz)
  - Cathryn Ingram
  - Roch Huppé

### Verwaltungs- und Investitionshaushalt
- Der vom Exekutivdirektorium genehmigte Verwaltungs- und Investitionshaushalt des IWF betrifft das am 30. April 2026 abgelaufene Geschäftsjahr und kann gemäß Paragraph 20 der Satzung eingesehen werden.
- Hinweis auf Online-Zugänglichkeit: IMF.org/AR2026

### Redaktionelle Produktion und Verantwortliche
- Erstellung: Referat für Publikationen in der Abteilung Kommunikation des IWF in Zusammenarbeit mit den Abteilungen des IWF.
- Leitung und Teamverantwortung:
  - Evaluierungsausschuss des Direktoriums (Vorsitz: André Roncaglia)
  - Betreuung: Jeremy Harrison, Harriet Tolputt, Jim Beardow
  - Chefautor: Harry Kruglik
  - Projektmanagement und Redaktion: Peijing (Penny) Li
  - Produktionsleitung: Denise Bergeron
  - Creative Advisor: Joe Procopio
  - Digitales Design: José Morales Mendizabal

### Urheberrecht, Gestaltung und Bildnachweis
- Urheberrechtshinweis: ©️ 2026 Internationaler Währungsfonds. Alle Rechte vorbehalten.
- Gestaltung: Feisty Brown, feistybrown.com
- Web-Design: Cantilever, cantilever.co
- Illustration und Bildnachweise: Diverse namentlich genannte Fotografen und Agenturen, u. a. Chad Hagen/joaniebrep.com, Dan Funderburgh/debutart.com, Unsplash/Vadim Kaipov, IWF-Foto/Kim Haughton.

### Zugangsinformationen und Zitat
- Online-Zugang: IMF.org/AR2026
- Prägnantes Zitat der Geschäftsführenden Direktorin: „Der IWF steht seinen Mitgliedern in dieser von gegenläufigen Entwicklungen geprägten Zeit zur Seite und passt seine Unterstützung an die Bedürfnisse jedes einzelnen Mitglieds an.“

### Akronyme und Abkürzungen (Auswahl, exakt wie angegeben)
- ASEAN Verband Südostasiatischer Nationen
- BIP  Bruttoinlandsprodukt
- BKV Bilaterale Kreditvereinbarung(en)
- BNE  Bruttonationaleinkommen
- CCRT  Catastrophe Containment and Relief Trust (Treuhandfonds für Katastropheneindämmung und Katastrophenhilfe)
- DMF   Debt Management Facility (Fazilität für das Schuldenmanagement)
- DSSI  Debt Service Suspension Initiative (Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes)
- ECF   Extended Credit Facility (Erweiterte Kreditfazilität)
- EFF   Extended Fund Facility (Erweiterte Fondsfazilität)
- FCL  Flexible Credit Line (Flexible Kreditlinie)
- FSAP   Financial Sector Assessment Program (Programm zur Bewertung des Finanzsektors)
- FSSF   Financial Sector Stability Fund (Finanzsektorstabilitätsfonds)
- G20  Gruppe der Zwanzig
- GJ  Geschäftsjahr
- GRA   General Resources Account (Allgemeines Konto des IWF)
- HIPC   Heavily Indebted Poor Countries (hochverschuldete arme Länder)
- IDA   International Development Association (Internationale Entwicklungsorganisation)
- IEO   Independent Evaluation Office (Unabhängiges Evaluierungsbüro)
- IWF   Internationaler  Währungsfonds
- KE  Kapazitätsentwicklung
- KI Künstliche Intelligenz
- NKV  Neue Kreditvereinbarung(en)
- PLL   Precautionary and Liquidity Line (Vorsorge- und Liquiditätslinie)
- PRGT   Poverty Reduction and Growth Trust (Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum)
- PRS   Poverty Reduction Strategy (Armutsbekämpfungsstrategie)
- RCF   Rapid Credit Facility (Schnellkreditfazilität)
- RFI   Rapid Financing Instrument (Schnellfinanzierungsinstrument)
- RSF   Resilience and Sustainability Facility (Fazilität für Resilienz und Nachhaltigkeit)
- RST   Resilience and Sustainability Trust (Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit)
- SBA   Stand-By  Arrangement (Bereitschaftskreditvereinbarung)
- SCF   Standby Credit Facility (Bereitschaftskreditfazilität)
- SLL   Short-Term Liquidity Line (Kurzfristige Liquiditätslinie)
- SZR   Sonderziehungsrecht
- UCT   Upper Credit Tranche (höhere Kredittranche)
- WTO  World  Trade  Organization (Welthandelsorganisation)

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_Source: https://www.imf.org/annual-report/2026/pdfs/german-imf-annual-report-2026.pdf_
