Missionsabschlusserklärung

Fürstentum Liechtenstein: Abschlusserklärung zur Artikel-IV-Mission 2025

January 22, 2025

Nach einem offiziellen Besuch des IWF-Stabs, meistens in einem Mitgliedsland, werden die vorläufigen Ergebnisse der Mission in einer Abschlusserklärung festgehalten. Durchgeführt werden solche Missionen im Rahmen von regelmäßig (üblicherweise alljährlich) stattfindenden Konsultationen nach Artikel IV des IWF-Übereinkommens im Zusammenhang mit einem Antrag auf Inanspruchnahme von IWF-Mitteln (Kreditaufnahme beim IWF), im Zuge von Gesprächen zu sog. Staff-Monitored Programs oder im Rahmen der sonstigen Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklungen durch den IWF-Stab. 

Die Veröffentlichung dieser Erklärung erfolgt mit Zustimmung der Landesbehörden. Die hier geäußerten Ansichten des IWF-Stabs entsprechen nicht notwendigerweise den Ansichten des IWF-Exekutivdirektoriums. Auf Grundlage der vorläufigen Ergebnisse dieser Mission wird vom Stab ein Bericht erstellt, der dem Exekutivdirektorium des IWF vorbehaltlich der Zustimmung durch die Geschäftsleitung zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

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