Missionsabschlusserklärung

Deutschland: Abschlusserklärung der Artikel-IV-Mission 2024

May 30, 2024

In der Abschlusserklärung („Concluding Statement“) werden die vorläufigen Ergebnisse nach Abschluss eines offiziellen Besuchs (bzw. einer „Mission“) des IWF, meistens in einem Mitgliedsland, dargelegt. Die Missionen werden im Rahmen regelmäßiger (in der Regel jährlich stattfindender) Konsultationen nach Artikel IV des IWF-Übereinkommens im Zusammenhang mit einem Antrag auf Inanspruchnahme von IWF-Mitteln (Kreditaufnahme beim IWF), im Rahmen von Gesprächen über stabsüberwachte Programme oder im Rahmen der Überwachung von wirtschaftlichen Entwicklungen durch einen IWF-Stab durchgeführt. 

Die Behörden haben der Veröffentlichung dieser Erklärung zugestimmt. Die in dieser Erklärung geäußerten Ansichten entsprechen dem Standpunkt des IWF-Stabs und geben nicht notwendigerweise den Standpunkt des IWF-Exekutivdirektoriums wieder. Auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse dieser Mission wird der IWF-Stab einen Bericht erstellen, der vorbehaltlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung dem IWF-Exekutivdirektorium zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

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